Ist es verboten über rot zu gehen?

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Im bundesheitlichen Tatbestandskatalog heißt es: "Sie mißachteten als Fußgänger das Rotlicht der Lichtzeichenanlage". Verwarnungshöhe 5.- EURO. Bei mehrmaligem Auffallen wird Vorsatz unterstellt, das Verwarnungsgeld verdoppelt. Erwischt dich immer der selbe Polizeibeamte, so kann er im Wiederholungsfall eine Mitteilung an die Führerscheinstelle fertigen. Dort wird geprüft, ob der Fußgänger auch einen Führerschein für ein Kfz hat. Ist dies der Fall, so kann dann die Verwaltungsbehörde die Eignung zum Führen eines Kfz absprechen, da fortwährend gegen Verkehrsvorschriften verstossen wird und Probleme mit dem Führerschein bereiten.

Nein darfst du nicht und wenn du von der Polizei/Ordnungsamt (...) erwischt wirst, dürfte eine (kostenpflichtige) "Verwarnung mit Zahlungsaufforderung (VmZ)" fällig sein.

Ein Bußgeld gibt's nur im Bußgeldverfahren und das ist bei einer derartigen "Verwarnung" wie in diesem Beispiel NICHT der Fall... daher nennt sich das auch "Verwarnungsgeld"

und eine Geldstrafe gibt's nur im Strafverfahren bzw. wegen Vergehen/Verbrechen aufgrund eines Bescheides/Urteils vom Gericht.

Bußgeld gibts dafür. Und soweit ich weiß auch Punkte, auch wenn du noch keinen Führerschein hast

Warum müssen sich eigentlich nur Autofahrer und andere motorisierte Teilnehmer dran halten?

Radfahrer und Fußgänger fühlen sich wie im Wilden Westen auf und meinen sich nicht dran halten zu müssen.

Die Straßenverkehrsordnung ist für alle da.

ja, man kann eine kleine strafe bekommen, wenn man sich erwischen lässt, vom ordnungsamt. die werden dich aber darauf bestimmt erst mal hin weisen