Ist es "ungewöhnlich" größere Rechnungen bar zu bezahlen?

8 Antworten

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Nein, solange beide Seiten das rechtlich einwandfrei verbuchen.

hundeliebhaber5 
Fragesteller
 17.07.2014, 00:01

Kannst du das genauer erläutern, was du mit rechtlich einwandfrei meinst?

metpa  17.07.2014, 00:03
@hundeliebhaber5

Der Handwerker muss den Zugang in der Kasse verbuchen. Du musst in Deiner Steuererklärung alles entsprechend belegen. An sich ist an der Barzahlung nichts auszusetzen.

hundeliebhaber5 
Fragesteller
 17.07.2014, 00:08
@metpa

Reicht da für die Steuererklärung eine Rechnung mit Stempel der Firma aus?

rudelmoinmoin  17.07.2014, 09:45
@hundeliebhaber5

@hundeliebhaber5 für dich ja, dann ist es ja ein Beleg-Quittung, das es bez. ist

Heutzutage vllt ungewöhlicher als früher, der Gesetzgeber des BGB geht sogar von dem normalen Fall aus, dass man Geldschulden auch in Bargeld bezahlt, auch wenn es heute meistens per Überweisung abläuft.

solange wie du eine richtige Quittung bekommst ist es egal, nur darf der Betrag sich nicht verändern, der vorher bekannt war-ist, ansonsten wäre es Schwarzgeld, nicht für dich sondern für den Handwerker, da es nicht in seine Bücher belegt wird (Verbuchung)

das ist nicht nur ungewöhnlich sondern auch dumm sofern es sich um haushaltsnahe Dienstleistungen handelte, denn das Finanzamt erkennt hier nur Überweisungen an und bei Rechnungen von Handwerkern ist nun einmal fast immer von haushaltsnahen Dienstleistungen auszugehen, die gegenüber dem Finanzamt abzugsfähig sind..

ja, das ist schon ungewoehnlich. Zumal es dadurch auch zu Problemen kommen kann. Von daher ist es auch nicht ratsam.

1) Man verlegt die Quittung und der Haendler behauptet, nie Geld bekommen zu haben, dann zahlt man 2 mal. So kann man sich von der Bank den Kontoauszug noch mal geben lassen und gut. 2) man kann die Rechnung nicht als Haushaltsnahe Dienstleistung absetzen, weil das Finanzamt bei Barzahlungen Beschiss vermutet. 3) der Haendler laesst bei Barzahlung die Meldung ans Finanzamt vielleicht unter den Tisch fallen (bei Bankzahlungen geht das nicht), um Steuern zu sparen (Schwarzgeld) und du hast den Aerger vielleicht spaeter, wenn es raus kommt oder Garantieleistungen anfallen. 4) Selbst die EDV in Betrieben kann Barzahlungen nicht mehr wirklich gut verarbeiten. Meine Mutter ist auch eine leidenschaftliche Barzahlerin und zahlte bei einer grossen Autowerkstatt in bar. Fast ein Jahr spaeter bekam sie eine Mahnung. Grund, die hatten ihre EDV umgestellt und die konnte die Barzahlung nicht korrekt zuordnen, die Rechnung flog als offen aus dem System. Zum Glueck hebt sie alles auf und konnte die Quittierung auf der Rechnung nachweisen. ABer es erforderte das Raussuchen, mehrere Telefonate und emails und sie musste dir Rechnung dann persoenlich dort vorbeibringen und vorzeigen.

Mit Bankzahlung hat eben alles seine Richtigkeit und es laesst sich leichter Ueberpruefen und Nachvollziehen.