Rechnung bar bezahlt, jetzt Mahnung über Anwalt, Verjährungsfrist bei Widerruf
Hallo zusammen!
Habe 09/2009 eine Tierarztrechnung bar bezahlt. Seitdem kein Schreiben des Arztes erhalten.
Nun schickt uns ein Rechtsanwalt eine Mahnung über den Betrag (keine Mahnkosten aufgeführt, nur seine RA-Gebühren und Zinsen bis 14.12.12) mit Zahlungsaufforderung bis 14.12.12.
Die Verjährungsfrist würde am 31.12.12 um 24 Uhr ablaufen.
- Soll ich überhaupt darauf reagieren?
- Einen Widerspruch einlegen?
- Würde ein Widerspruch meinerseits die Verjährungsfrist verlängern?
Habe leider keine Quittung mehr in meinen Unterlagen, aber ich hatte damals mehrere Rechnungen über 6 Monate, die wurden alle gezahlt, davon hat er nur diese eine angemahnt. Laut meinen Kontoauszügen habe ich an diesem Tag einen nahezu passenden Betrag von meinem Konto abgehoben, wie halt bei allen anderen Behandlungen auch, da ich immer bar gezahlt habe.
Gilt sowas als Nachweis?
Vielen Dank fürs durchlesen!
7 Antworten
Forderung aus 2009 verjährt nach dem 31.12.2013 nicht 2012.
Beweispflichtig ist hier der Anwalt bzw. der Arzt, nicht du.
- Würde ich nicht
- Ebenfalls nicht
- Nein. Verjährungshemmdend wäre nur eine Klage, ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Teilzahlung, mit der die Rechtmäßigkeit der Forderung de facto anerkannt wird.
du mußt in jedem Fall reagieren! Schick einen Widerspruch an den Anwalt und geh nochmal zum Tierarzt und sprich mit ihm! Sicher wird er sich noch an dich erinnern!
Der erinnert sich doch nicht daran ob gerade die Rechnung gezahlt wurde.
Generell gilt Quittung ist ein Beweis für die Zahlung. Ein Kontoauszug kann soweit ich weiss unter bestimmten Umständen auch gelten aber eher nicht bei einer Barzahlung. Wenn ich das so als Nichtjurist beantworten sollte würde ich sagen du hast Pech gehabt. Die Rechnung jetzt nicht zu bezahlen bringt auch nix da auch nach dem 31.12.2012 der Betrag noch gefordert werden kann weil die Forderung ja davor eingegangen ist. Eventuell schaffst du es einen Vergleich zu erwirken aber das kostet unter Umständen ja mehr weil du einen Anwalt bezahlen musst.
Er wird ja sicherlich eine Akte haben wo er die Behandlung nachweisen kann.
Reagieren und Widerspruch einlegen auf jeden Fall, da Stillschweigen als Anerkennung der Forderung gewertet werden kann. Ob die Barzahlung jetzt noch nachweisbar ist, ist wohl schwierig, jedoch liegt die Beweislast beim Tierarzt, also DER muss letztlich die Rechtmäßigkeit seiner Forderung begründen und beweisen können.
Ich dachte, wir wären definitiv in der Nachweispflicht. Das ändert die Sachlage natürlich, bisher kam ich mir recht hilflos vor ganz ohne schriftlichen Nachweis.
Nichtreagieren ist eigentlich auch nicht so mein Ding, ich möchte ungeklärte Dinge schon schnell bereinigen.
Ich werde dann einen Widerruf schicken und schauen, was dabei rauskommt.
jedoch liegt die Beweislast beim Tierarzt
Interessant. Wie beweist man denn, dass man kein Geld bekommen hat? Die Zahlung kann durch eine Quittung bewiesen werden. Für eine Nichtzahlung gibt es keinen Nachweis.
Wenn auf der Rechnung als Behandlungszeit 2009 vermerkt ist, dann hätte er meines Wissens bis Ende 2010 Zeit gehabt, zu mahnen. Einfach ignorieren, es sei denn die Rechnung bezieht sich auf ein neueres Behandlungsdatum (2011/2012), dann würde ich mal beim Tierarzt anrufen. Viel Erfolg.
Warum hat man Pech gehabt, wenn man mit einer unberechtigten Forderung konfrontiert wird? Im Falle eines gerichtlichen Mahnverfahrens muss der Tierarzt die Rechtmäßigkeit seiner Forderung beweisen!