Ist es strafrechtlich folgenschwerer zu werten, ein stopschild abzumontieren und zu stehlen als eines an irgendeiner kreuzung aufzustellen?

6 Antworten

Beides wird als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr bewertet. Ich habe Fälle gehabt, wo Schüler Höchstgeschwindigkeit Schilder vertauscht haben und sie haben eine Anzeige bekommen mit entsprechender Geldbuße . Bei einem Stoppschild würde auch Anzeige erstattet werden und wenn die Anzeige erfolgreich ist muss der jenige mit einer entsprechenden Geldstrafe rechnen, Egal ob wegnehmen oder hinstellen oder stehlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Dommie1306  11.01.2020, 07:52

Kleine Ergänzung: Ein Stopschild irgendwo anbringen ist kein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr... was passiert denn? Die Autos bremsen, anstatt durchzufahren. Damit wird keiner gefährdet.

Das Stopschild abzumontieren erfüllt den Tatbestand auf jeden Fall.

strafsache 
Fragesteller
 12.01.2020, 00:44
@Dommie1306

Auffahrunfall?

Californiablu  12.01.2020, 08:32
@Dommie1306

Ich habe schon Fälle gehabt wo sich jemand eine Markierung zum backen auf die Straße gemalt hat, auch dieses wurde als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr angezeigt. Deshalb werde ich beide Fälle als solche.

Dommie1306  12.01.2020, 11:08
@Californiablu

Backen??

Naja, ich hatte es bis jetzt eben nur so, wie ich geschildert habe - kann natürlich wieder mal eine Eigenheit von der Justiz in Bayern sein, das will ich gar nicht ausschließen. Aber so wurde es uns auch während der Ausbildung beigebracht und nachdem das StGB für den Bund gilt, bin ich - bis gerade eben - davon ausgegangen, dass das dann in ganz Deutschland so gehandhabt wird.

Dommie1306  12.01.2020, 11:09
@strafsache

Davon stirbt aber i.d.R. niemand.

In eine Kreuzung ungebremst reinfahren, weil man ja vermeintlich kein Stopschild hat und der andere auf der eigentliche Vorfahrtstraße fährt ebenfalls ungebremst in den Kreuzungsbereich, DAS ist gefährlich...

So zumindest die Urteile, die ich seit über 10 Jahren in diesem Phänomen kennen gelernt habe - kann natürlich wieder mal eine Eigenheit von der Justiz in Bayern sein, das will ich gar nicht ausschließen. Aber so wurde es uns auch während der Ausbildung beigebracht und nachdem das StGB für den Bund gilt, bin ich - bis gerade eben - davon ausgegangen, dass das dann in ganz Deutschland so gehandhabt wird.

Bei der Strafbemessung sind die Tatfolgen immer relevant. Wenn jemand stoppt wo er es eigentlich nicht müsste,kann ein Auffahrunfall wegen zu geringem Sicherheitsabstand erfolgen.

Wenn jemand nicht stoppt wo es erforderlich wäre,kann das zu schweren Verkehrsunfällen mit erheblichem Sach oder Personenschaden führen.

RECHTLICHE KONSEQUENZEN BEIM DIEBSTAHL VON VERKEHRSSCHILDERN
Ein Stoppschild ist für so manchen Autofan die perfekte Zimmerdekoration und viele Eisenbahnerfreunde würden sich über ein Andreaskreuz als Eyecatcher über ihrer Modelleisenbahn sehr freuen. Wer sich seinen Traum allerdings mit dem Diebstahl von Verkehrsschildern erfüllt, begeht in vielen Fällen nicht nur einen einfachen Diebstahl, sondern einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, der mit empfindlichen Geldstrafen und sogar Freiheitsentzug geahndet werden kann.
DER GENAUE SACHVERHALT ENTSCHEIDET ÜBER DAS STRAFMASS
Im Gesetzestext ist festgehalten, dass Paragraph 315 b nur angewendet werden kann, wenn Leib und Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet wurden. Damit kann unter Umständen der Diebstahl eines Verkehrsschildes als solcher bestraft werden und der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr bleibt außen vor. Allerdings haben die Behörden hier einigen Spielraum und der Diebstahl einer Bake an einer Baustelle kann als reiner Diebstahl oder als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ausgelegt werden. Das genaue Strafmaß hängt also von den Umständen ab und wer sichergehen möchte, dass seine neue Wohnzimmerdekoration nicht zum Konflikt mit dem Gesetz führt, sollte nach legalen Wegen suchen.
Schon ab etwa 20.- Euro können neue Verkehrsschilder im Internet bestellt werden und da das Wohnzimmer ein nicht öffentlicher Raum ist, gelten hier auch nicht die Regeln der STVO (Straßenverkehrsordnung).
https://www.zurecht.de/strafrecht/rechtliche-konsequenzen-beim-diebstahl-von-verkehrsschildern/
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Stopschild anbringen:

§ 132 StGB Amtsanmaßung

Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Stopschild entfernen:

§ 315b StGB Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

1.Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,

2.Hindernisse bereitet oder

3.einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Frage damit beantwortet?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Udavu  11.01.2020, 08:28

Bei der Strafbemessung sind die Tatfolgen immer relevant. Wenn jemand stoppt wo er es eigentlich nicht müsste,kann kaum etwas passieren.Wenn jemand nicht stoppt wo es erforderlich wäre,kann das zu schweren VU führen.

Dommie1306  11.01.2020, 09:54
@Udavu

So ist es :-)

Es ist beides der gleiche Straftatbestand, nämlich gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, aber beim abmontieren kommt noch Diebstahl dazu während beim Aufstellen Amtsanmassung dazu kommt.

Ich nehme an, dass das abmontieren stärker bestraft wird, als das aufstellen. Man hat beim Aufstellen eines Verkehrsschilder im Grunde vermutlich gute Absichten, was strafmildernd gewertet werden könnte, während man beim Diebstahl nur egoistische Motive hat.

Drugdog  11.01.2020, 09:10

Beim wegnehmen kommt als zusätzlicher Tatbestand noch der Diebstahl hinzu, allerdings in Tateinheit, Da hier also gleichzeitig mehrere Tatbestände erfüllt werden könnte man also sagen, dass theoretisch das Wegnehmen etwas schwerer wiegt.

Dommie1306  11.01.2020, 09:56

Es ist nicht der gleiche Tatbestand ;-)

Gefährlicher Eingriff ist nur das Demontieren.

Wenn das Stopschild anschließend nirgends wieder angebracht wird, hast du aber mit der Zueignungsabsicht und dem Diebstahl recht, den hab ich irgendwie übersehen :D

Selbstverständlich.
im ersten Fall gefährdest du leben, im zweiten Fall den fließenden Verkehr.