Ist es strafbar wenn jemand ein Bild von mir benutzt in Facebook, Co..?

7 Antworten

Natürlich kannst du damit zur Polizei. Du solltest das zuerst bei FB melden Dann mach bitte Screenshots von dem Account, oder lade die falsche Seite runter. (Geht bei Firefox mit "Datei" und "Seite speichern".

Damit gehst du zur Polizei und zeigt den Andren an wegen Identitätsdiebstahl, Beleidigung und versuchtem Betrug. Was dann genau genommen wird, sagt dir die Polizei, das musst du nicht wissen, (Bevor hier wieder erklärt, was es seiner Ansicht nach ist! DAS muss man selber nicht wissen bei der Anzeige!)

Wases aber ist, ist eine Urheberrechtsverletzung, wegen dem Bild. Das gehört DIR, nach wie vor, auch wenn du das online stellst!

Vermutlich noch ein paar Sachen mehr.

NICHT einschüchtern lassen, solche Leute müssen mit voller Härte des Gesetzes bestraft werden, damit sie merken, das sie eine STRAFTAT begehen.

Danke für deine Antwort! Ich habe ehrlich gesagt mir schon selbst die Schuld dafür gegeben.. wenn man dagegen was machen kann dann werde ich das sofort tun. Ich hoffe aber auch die Polizei tut was & es bringt was. Solche Personen sollten wirklich bestraft werden! Hab Screenshots gemacht und die Seite gespeichert als Link falls du das damit gemeint hast?

Die Person hat nicht das Recht Bilder von dir hochzuladen. Es ist egal ob du sie online gestellt hast. Und es ist auch strafbar nur weiß jetzt nicht welches Gesetz.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Also sollte die Person die Bilder nicht löschen kann ich damit zur Polizei gehen?

@Lorena1207

Theoretisch schon wenn die Person die Bilder nicht runternimmt

@EnesKrdy7

Okay Danke für deine Antwort!

@Lorena1207

Um Menschen vor solchen Aufnahmen und möglichen Veröffentlichung zu schützen, gibt es den § 201a Strafgesetzbuch ( StGB ). Er stellt das unbefugte Gebrauchen, Herstellen, Übertragen oder Weitergeben solcher Aufnahmen unter Strafe. Grundsätzlich muss der oder die Fotografierte immer mit der Aufnahme einverstanden sein!

Du kannst auch eine Anzeige erstatten!

@EnesKrdy7

Vielen dank das du mir das geschickt hast! Ich werde definitiv zur Polizei gehen und dann wenn es möglich ist eine Anzeige erstatten, ich hoffe es bringt auch was.. Danke!!

@EnesKrdy7
§ 201a Strafgesetzbuch ( StGB )

Mist, daneben getippt. Du hast den § entweder nicht gelesen oder nicht verstanden. .1 und 2. haben mit der Sache gar nichts zu tun. .3. und .4 wissen wir nicht, ist aber eher unwahrscheinlich.

In erster Linie hast du zivilrechtliche Unterlassungsansprüche, ggf. auch auf Schadensersatz, wenn dir durch den Account mit deinem Bild Schaden (auch am Ruf o.ä.) entsteht. Dazu müsstest du aber nen Anwalt suchen und erstmal bezahlen, ggf. Prozesskostenhilfe beantragen (wahrscheinlich muss der das nachher rrstatten). Mit dem Zivilrecht kann es für solche Leute richtig teuer werden, Strafrecht und Polizei sind ein anderes Thema.

Klingt nach viel Aufwand & Stress oder?Und das nur weil es Menschen im Internet gibt die ihre Zeit damit verschwenden eine Straftat zu begehen..

@Lorena1207

Zur Polizei gehen und Anzeige erstatten ist einfacher, man muss kein Geld vorstrecken, aber ich weiß nicht, wie die Erfolgsaussichten sind. Das ist der Unterschied Strafrecht-Zivilrecht. Nur kann man solche Leute mit dem Zivilrecht oft viel wirksamer zusammenstauchen.

Das Problem in den Fällen ist die Ermittlung der Täter. Wenn Du die Adresse hast, dann kannst Du zum einen kostenbewehrte Unterlassung absenden (lassen). Zum anderen eine Rechnung stellen für die Nutzung des Bildes. Mehr wird da (leider) nicht drin sein.

Kann die Polizei nicht mit einer IP Adresse den Täter ausfindig machen? Das Profil besteht noch also ist die möglichkeit doch da? Das Internet speichert ja so viel Daten.. Habe leider davon wenig Ahnung aber ich habe schonmal was von einer IP Adresse gehört wodurch man so gut wie alles herausfinden kann..

@Lorena1207

Die Polizei macht das nicht einfach so. Das müsste angeordnet werden. Ob das genehmigt wird in so einem Fall? Keine Ahnung, Versuch wäre es wert.

Nein.

Die Polizei macht da gar nichts.

Das ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit, welche Dich an einen Anwalt.

Aber sowas ist doch strafbar, das heisst die Polizei muss sich doch darum kümmern es geht ja um mein Eigentum..

@Lorena1207

Es ist nicht strafbar.

Nicht alles, was verboten ist, ist auch strafbar.

Es handelt sich um ein Privatklagedelikt. Es ist klar reglementiert, es ist klar untersagt, aber es wird nicht bestraft.

Man muss zivilrechtlich dagegen vorgehen. Anwalt, abmahnen, klagen auf Unterlassung und Schdensersatz.

Und ja, es geht auf Dein Risiko, Du hast Kosten, wenn das Gegenüber nicht zahlen kann, bleibst Du drauf sitzen.

Ich hatte das selbst schon.... es hat Geld gekostet und das Gegenüber hat auch verloren, die Bilder wurden gelösch tund ich durfte den ganzen Aufwand zahlen, weil der keine Kohle hatte.

Und selbst wenn etwa strafbar wäre, was um Dein Eigentum ginge, würde man sich nicht um Dein Eigentum kümmern sondern nur um eine Strafe,. Was aus Deinem Eigentum wird, musst Du so oder so zivilrechtlich klären.

Beispiel:

Jemand klaut Dein Fahhrad. Glasklar ein Diebstahl.

Der wird deswegen auch verurteilt. Nur nicht verurteilt, Dir Dein Rad zurück zu geben. Dazu musst Du auch noch zivilrechtlich auf Herausgabe und Schadensersatz klagen, das kümmert im Strafverfahren niemand.