Ist es strafbar einen Anime Screenshot als Profilbild zu benutzen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundsätzlich gilt: der Schöpfer oder aber jener, der die Rechte besitzt, kann bestimmen, wer seine "Werke" nutzen darf. Wird also die Verwendung fremden Eigentums missachtet, beispielsweise indem ein via Messengerdienst übermitteltes Foto kurzerhand als Profilbild verwendet wird, kann Ärger drohen. Wenn sich jemand also bildlich auf seinem Profil als Donald Duck ausgibt, können für den Erpel per entsprechender Abmahnung schnell 1000 Euro anfallen.

Allerdings gilt die Urheberrechtsverletzung nur dann, wenn das Bild auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Ob dies im Falle eines Profilbildes bei einem Messengerdienst tatsächlich der Fall ist, darüber wird gestritten. Es handelt sich um eine Grauzone - entsprechende Urteile sind Mangelware. Einige Juristen argumentieren, dass eine Urherberrechtsverletzung in diesem Fall nicht vorliegt. Schließlich wird das eigene Profil eigentlich nur einem begrenzten Kreis zugänglich gemacht und kann zudem über die Privatsphäreeinstellungen gar nicht oder nur für Freunde einsehbar gemacht werden. Wer aber auf Nummer sicher gehen möchte, unterlässt es, fremde Bilder zu nutzen. Als Profilbild sollte konsequenterweise also nur das eigene Porträt oder Selbstgeknipstes verwendet werden

https://www.n-tv.de/ratgeber/Wenn-das-Profilbild-Arger-bringt-article19728100.html

Hab ich früher auch öfter gemacht, hatte nie Probleme