Kann man alte Bilder als Profilbild nehmen?

5 Antworten

Von Experte JoSiemens bestätigt

Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers - nach deutschem Recht. Andere Rechtsräume haben andere Fristen.

Du darfst also ein Bild von Albrecht Dürer fotografieren und veröffentlichen. Dürer ist ausreichend lang tot. Da Du den Dürer aber nicht bei Dir zu Hause hängen hast, musst Du auch die Spielregeln des Museums beachten. Darfst Du dort fotografieren?

Das "mehr oder weniger bekannte Bild eines verstorbenen Malers" ist möglicherweise auch wiederum ein Bild, ein Foto. Dieses unterliegt auch dem Urheberrecht. Also darfst Du dieses Abbild des Bildes nicht veröffentlichen.

Und ja, die Verwendung als Profilbild ist eine Veröffentlichung.

Ich meinte ein gemaltes Bild

Gilt das mit den 70 Jahren für alle Künstler oder nur deutsche?

@teebaumoel123

Deutsches Recht gilt für deutsche Künstler. So ist jedenfalls meine Rechtsauffassung.

@teebaumoel123

Um Missverständnissen vorzubeugen:

Ich meinte ein gemaltes Bild

Wenn Du dieses gemalte Bild selbst reproduzierst (z. B. fotografierst), gilt das Urheberrecht für dieses gemalte Bild (bis 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers). Zusätzlich gelten die Regeln des Ausstellers (z. B. des Museums) bezüglich der Erlaubnis zum Fotografieren.

Wenn dieses gemalte Bild von jemand anderes reproduziert wurde und Du dieses Bild z. B. im Internet findest, gilt auch das Urheberrecht für diese Reproduktion. Wenn ich nun das Werk "Betende Hände" von Dürer fotografiere, darf ich dieses Foto veröffentlichen. Dürer ist länger als 70 Jahre tot, das Bild ist also urheberrechtsfrei. Mein Foto unterliegt jedoch dem Urheberrecht, ich habe die Rechte an diesem Foto. Folglich darfst Du dieses Foto von mir nicht veröffentlichen.

Natürlich geht das

💙

Hast Du Dich mal mit dem Urheberrecht auseinander gesetzt? Nur weil jemand tot ist, erlischt nicht das Urheberrecht.

Auf whatapp bekommt das keiner mit

Natürlich kann man das.

Nur, dass das Urheberrecht da ggf. entgegensteht.

Ja, da die Personen nicht mehr Leben gibt es auch niemanden der diese Bilder besitzt. Zumindest denke ich das

Das würde ich rechtlich tatsächlich mal bezweifeln. Aber Konsequenzen hat das natürlich in der Praxis keine.

@Scharfzahn100

Ja, aber es gibt ja niemanden der sagen könnte „Das sind meine Bilder, die hast du nicht zu benutzen“.

Natürlich besitzt dieses Bild jemand. Wenn ich sterbe, besitzt mein Haus ja auch jemand, nämlich meine Erben. Ein Bild gehört den Erben des Künstlers oder jemandem, der es irgendwann mal erworben hat. Das kann eine Privatperson sein, ein Unternehmen, eine Stiftung, ein Museum, was weiß ich. Aber es geht nicht um Besitz. Es geht um das Urheberrecht.

Zumindest denke ich das

Falsch gedacht.

@franzhartwig

Oh. Aber dann müssten ja im Prinzip alle verklagt werden können die z.B. das Gemälde der Mona Lisa nutzen.

@Vika57591

Du solltest Dich mit dem Urheberrecht auseinander setzen. Da da Vinci Italiener war, könnte das italienische Urheberrecht maßgeblich sein.

Hallo,

Ja natürlich, wieso nicht.

LG abivibess

Weil das Urheberrecht da ggf. entgegensteht.