Ist es rechtens, wenn bei ausgeübten 450€ Job das Gehalt erst am Ende des Folgemonats gezahlt wird?
Ich habe im November eine Stelle als 450 € Kraft angefangen. Laut Vertrag erfolgt eine Auszahlung im Folgemonat, leider ohne genaue Angabe zum Zeitpunkt zur Auszahlung. Üblicherweise habe ich angenommen, dass die Auszahlung zum Anfang bzw. gegen Mitte des Folgemonats erfolgt.
Nun hat mir die Firma - nur mündlich - bestätigt, dass eine Auszahlung immer zwar im Folgemonat stattfindet, jedoch erst gegen Ende des Monats erfolgt. Es kann unter Umständen sogar passieren, dass erst im darauf folgenden Monat ausgezahlt werden kann.
Nach eigener Recherche, durch Unterhaltungen mit Mitarbeitern mit ähnlichen Kostellationen, erzählte man mir, dass eine Auszahlung für die 450er in diesem Betrieb stets am Monatsende des darauf folgenden Monats stattfinde.
Da ich im November angefangen habe, die vollen 7 Tage/Monat lt. Vertrag gearbeitet habe, werde ich voraussichtlich jedoch erst Ende Januar für November bezahlt. Für tatsächlich geleistete Stunden im Dezember werde ich dann vorraussichtlich Ende Februar bezahlt usw. usw.
Selbstverständlich habe ich diesen Job bei dem Jobcenter angegeben und diese haben mir bereits die Mittel gekürzt. Nach Aussage der hiesigen Mitarbeiter des Jobcenters benötige man eine schriftliche Stellungnahme der Firma in Punkto Auszahlung, doch diese weigert sich mir eine solche auszustellen.
Was soll ich tun?
5 Antworten
Was soll ich tun?
Ins Gesetz schauen:
§ 57 SGB II Auskunftspflicht von Arbeitgebern
Arbeitgeber haben der Agentur für Arbeit auf deren Verlangen Auskunft über solche Tatsachen zu geben, die für die Entscheidung über einen Anspruch auf Leistungen nach diesem Buch erheblich sein können; die Agentur für Arbeit kann hierfür die Benutzung eines Vordrucks verlangen. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf Angaben über das Ende und den Grund für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.
Der Zahlungstermin IST leistungsrelevant.
Weigert sich der Arbeitgeber, die Einkommensbescheinigung auszufüllen, macht er sich nicht nur schadensersatzpflichtig, sondern kann auch ein Bußgeld bis zu 5000€ aus Auge gedrückt kriegen.
Bescheinigung hier:
Wird das Jobcenter nicht aktiv, da sich der AG weigert, gleich eine Fachaufsichtsbeschwerde über deinen Sachbearbeiter raushauen.
Wende dich mal an das Jobcenter ,wichtig wäre es wenn das andere Mitarbeiter bestättigen könnten.
Ich habe die Angelegenheit mit dem Jobcenter bereits beraten. Man meinte ich solle mir dies schriftlich bestätigen lassen. Gesagt getan und zwar bereits Gestern. Die Stellungnahme ist noch nicht beim Jobcenter eingegangen.
du bittest das jobcenter mit deinem ag in verbindung zu treten, da man dir die gewünschte info nicht gibt...dann kümmern die sich drum...
Eine Firma die erst am Ende des Folgemonats zahlen kann ist es nicht wert das du für sie arbeites.
Aber immerhin besser als gar keine Arbeit. In meinem alten Job finden sich keine Arbeitsplätze bzw. ich scheine dafür zu alt zu sein, wie man mir bereits mehrfach durch Absagen, zwischen den Zeilen, miteilte.
Was willst du machen? Du kannst ja kündigen! Arbeitswillige gibt es vermutlich genug, die das Verfahren mitmachen.
Die Antwort auf das, was ich möchte ist simpel: Ich möchte für meine geleistete Arbeit bezahlt werden.
Eine Kündigung mit Folge des Verlusts des Arbeitsplatzes bringt kein Geld auf das Konto.
Ich verstehe deine Argumentation hier nicht so recht.