Ist die Auszahlung des Lohnes erst im Folgemonat legitim?

10 Antworten

Die Zahlung des Januarlohns Ende März ist zu spät. Das ist so nicht zulässig.

Es ist zwar nicht unüblich, dass der Lohn nicht am Monatsende, bzw. am Beginn des Folgemonats gezahlt wird, das muss aber vereinbart sein. Eine Klausel die besagt, dass der Lohn erst am 20. des Folgemonats fällig wird, hat das LAG Baden-Württemberg schon als unwirksam erklärt. Vereinbarungen zum 15. des Folgemonats sind dagegen nicht zu beanstanden.

Da müsste Deine Chefin Dir allerdings spätestens heute den Lohn vom Januar bezahlen.

Fristlos kündigen kannst Du jetzt allerdings nicht. Zuerst musst Du Deine Chefin zur Zahlung auffordern und ihr eine Frist setzen. Bezahlt sie dann immer noch nicht, kannst Du fristlos kündigen. Weise aber in Deiner Zahlungsaufforderung auf die fristlose Kündigung hin, wenn Du Dein Geld nicht bekommst.

Außerdem solltest Du Deiner Chefin schreiben, dass Du 40 Euro Verzugspauschale für die verspätete Zahlung verlangst (die Verzugszinsen kannst Du vergessen, sind nur ein paar Cent) und, sollte sie der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen, Dein Geld beim Arbeitsgericht einklagst.

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/bis-wann-muss-das-gehalt-gezahlt-werden_76_429102.html

und:

http://www.minijobs-aktuell.de/achtung-verspaetete-lohnzahlung-kann-teuer-werden-2/

Ich vermute mal, Du bist dann sowieso schnell aus dem Betrieb raus, da noch kein Kündigungsschutz besteht und Du wahrscheinlich eine Probezeitvereinbarung mit verkürzter Frist hast.

§ 2 Fälligkeit des Mindestlohns

(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer den Mindestlohn

1.

zum Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit,

2.

spätestens am letzten Bankarbeitstag (Frankfurt am Main) des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde,

zu zahlen. Für den Fall, dass keine Vereinbarung über die Fälligkeit getroffen worden ist, bleibt § 614 des Bürgerlichen Gesetzbuchs unberührt.

Das heisst du würdest zum 1.3. bezahlt werden. Wenn du jetzt kündigst, hast du keinen Job mehr und auch kein Geld, da das dann trotzdem erst dann gezahlt wird.

In dem kurzen Zeitraum wirst du ja kaum einen Gerichtsprozess führen können, der zur Zahlung führt.

Mal was ganz "abwegiges" - wie wäre es wenn du die Problematik mit deinem Arbeitgeber besprichst anstatt mit uns? ;)

Es ist mehr oder weniger alles "abgeklaert". Ich bekomme mein Geld am Ende Maerz, ich wurde ueber den Zahlungsprozess angeblich unterrichtet und stosse bei meiner Arbeitgeberin auf taube Ohren. Dementsprechend wollte ich mich ueber die Rechtslage informieren und eine kollektive Meinung einsammeln.

@RagnarrL

Was steht denn im Arbeitsvertrag? Wenn da nichts festgelegt ist, gilt das BGB.

@Wettrusse

Fuer "normale" Mitarbeiter gilt dass der Lohn am Ende des Monats so "rechtzeitig" wie moeglich bezahlt wird, so rechtzeitig dass dieser laufende Kosten abdecken kann. Bei geringfuegig Beschaeftigten wird der Lohn aus abrechnungstechnischen Gruenden am Ende des Folgemonats ausgezahlt.

@RagnarrL

Das steht so im von dir unterschriebenen Vertrag?

@Wettrusse

Den Vertrag habe ich noch nicht unterschrieben da ich diesen erst heute erhalten habe und der mir sehr dubios vorkommt.

@RagnarrL

Du arbeitest dort seit einem Monat und bekommst erst jetzt deinen schriftlichen Vertrag?

Solange gilt sowieso der mündlich abgeschlossene. Mangels Beweiskraft kann man hier wohl vom BGB ausgehen. Du müsstest dein Geld also spätestens im Februar (für den Januar) erhalten. Das deckt sich ja aber auch mit dem Folgemonat.

  1. Warum solltest du fristlos kündigen können? Es gibt keinen Grund.
  2. Ja das ist kein Problem, es ist gerade bei geringfügig Beschäftigten nicht unüblich erst im Folgemonat den Lohn zu bekommen (das ist im übrigen auch im AV festgehalten)
  3. Der Folgemonat ist der Februar, warum sollst du erst im März Geld erhalten?
  4. Wie hast du vorher deine Rechnungen bezahlt? Man sollte nie etwas auf Rechnung kaufen, wenn man das Geld noch nicht hat.

1) Ich habe vereinbart dass ich auf gutem Gewissen spaetestens Ende Februar mein Gehalt bekomme. Im Maerz fange ich mein "Hauptberuf" an. Aufgrunddessen kann ich fuer Februar und der wichtigste Grund bis April nichts bezahlen. Dementsprechend befindet sich sowohl der AG als auch ich im Verzug was meinen Lebensunterhalt stark beintraechtigen wird.

2) Ich habe so gesehen im fruehen Januar angefangen, (Einweisungen etc erfolgten in der ersten Woche des Januars). Ich kann verstehen dass Zahlungen im Folgemonat vonstattengehen koennen jedoch ist mein Problem dass ich es erst am Ende Maerz ausgezahlt bekomme.

3) "abrechnungstechnische Gruende"

4) Ich habe den Job aufgenommen nachdem ich von meinem alten aus logistischen Gruenden aufgeben musste. Dementsprechend erhoffte ich z.B. mit der Zusammenarbeit meines Vermieters dass ich die in dem Fall Miete etwas spaeter zahle. Den "besseren" Job fange ich erst Anfang Maerz an.

@RagnarrL

Dann würde ich folgendes machen. Du hast vermutlich jetzt einen rückdatierten AV erhalten, in dem steht, dass du das Geld am Ende des Folgemonats erhälst. Sollte dies nicht der Fall sein, würde ich direkt anmahnen und dann Schadenersatz verlangen.

Hallo,

also ich würde da ja mal dem Eimkaufswagen nehmen, den voll machen und dann an der Kasse dem Sklaventreiber sagen, daß du aus abrechnungstechnischen Gründen den Einkauf erst im März bezahlst.

Mal sehen was er dann sagt :-)

Es ist eine Unverschämtheit, was sich manche Arbeitegeber heraus nehmen.

Im Zeitalter der Computer gibt es keinen plausiblen Grund dafür,den Arbeitslohn nicht pünktlich am 1. des Nachmonates asu zu zhalen.

Daher kündigen und wenn er nciht zahlen will,Lohn einklagen.