Verzichtserklärung (ALG II) mit Wirkung zum Ende des (noch nicht ausgezahlten) Folgemonat?

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Einen Grund musst Du nicht angeben.

Du kannst versucne, die Verzichtserklärung so zu schreiben. Du brauchsr aber auch einfach kein ALG II mehr zu beantragen, dann bist Du auch raus.

Ich hab das so geschrieben:

Abmeldung wegen zukünftiger Nichtbedürftigkeit

BG-Nr.: 0000

Sehr geehrte Damen und Herren, 

beiliegend finden Sie meine Veränderungsmitteilung bzgl. obigen Sachverhalts.

Ich erfülle ab dem 00.00.0000 nicht mehr die Voraussetzungen für Leistungen nach dem SGB II.

Deshalb bitte ich darum, die Zahlung ab Monat 0000 einzustellen.

Meine Sorge ist, dass wenn man eine Verzichtserklärung/Veränderungsmitteilung ohne eine Begründung abgibt, dass die Leistungen sofort eingestellt oder teilweise zurück gefordert werden. 

@Sonne85123

Nein, das passiert nicht.

Im Gegenteil: Mir wurde noch 3x ein Weiterbewilligungsantrag zugeschickt. Hab 2x zurückgeschickt mit dem gleichen Schreiben von mir. Beim 3. Mal wurde ich etwas sehr unfreundlich - dann hatte ich meine Ruhe.

@beangato

Danke für den Stern :)

Alle bisherigen Informationen waren korrekt. Aber es ist ebenso korrekt, dass man als Empfänger von ALG II in der Regel ein Jahr lang erproben kann, ob es mit dem Partner klappt, zu dem man gezogen ist, bevor das ALG II eingestellt wird.

Siehe SGB II § 7 Absatz 3 und 3a: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html

Ein paranoides Geschwätz eines Partners wie "Mit DEM Amt möchte ich gar nichts zu tun haben!" sollte erst einmal gegen die Tatsachen gesetzt werden. Denn dann hat der paranoide Partner immer noch nichts mit dem Amt zu tun, die Partnerin aber ein Jahr lockere Zeit zum Eingewöhnen - oder wieder Gehen ...

Gruß aus Berlin, Gerd

Nein, du musst keinen Grund angeben. Wenn du kein Geld willst wird dir das Jobcenter auch keines aufzwingen. Und Verpflichtungen gegenüber dem Jobcenter hast du dann auch keine mehr, bis auf evtl. Nachweise die noch ausstehen.

Denk daran, dass du dann deine Krankenversicherung selbst tragen musst. (bzw. dein Freund)

vorsicht das ist ein heisses Thema. Bevor du bei deinem Freund nicht krankenversichert usw bist bleib bei ARGE. Ebenso kann es passieren dass ARGE auf die Idee kommt dass ihr schon länger eine "Bedarfsgemeinschaft" seid und Nachforderungen stellt.