Umsatzsteuer bei Monatswechsel

3 Antworten

IST Versteuerung immer dann wenn tatsächlich Geld fließt. Zu diesem Monat wird das dann gezählt. Bei der Versteuerung nsch vereinbarten Entgelten ist immer entscheidend, wann die Leistungen ausgeführt worden sind.

Die Istversteuerung gilt für die Ausgangsrechnungen.

Das heißt, die Umsatzsteuer wird fällig, wenn das Geld vom Kunden eingeht.

Bei den Eingangsrechnungen ist das anders. Die Vorsteuer kann geltend gemacht werden, wenn die Leistung für Dein Unternehmen erbracht worden ist und wenn die Eingangsrechnung vorliegt.

Diese Regel gilt auch bei der Istversteuerung.

Sie wäre aber nicht einfach zu handhaben, und deshalb wird die Vorsteuer auch erst bei Bezahlung der Eingangsrechnung gebucht und gelted gemacht.

Nachtrag: § 20 Umsatzsteuergesetz hat die Überschrift:"Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten".

Von Vorsteuern steht in dieser Vorschrift nichts.

Hallo,

bei der IST-Versteuerung gilt das Zu- und Abflußprinzip. Entscheidend ist also der Abfluß des Geldes oder der Zahlungseingang. Wenn ein Unterschied zwischen Buchungs- und Wertstellungsdatum vorliegt, buche ich immer zum Wertstellungsdatum. 

Gruß

dervagabund

Ich verstehe, dann richte ich mich nach meinem Kontoauszug, richtig?