Ist es rechtens, dass die Deutsche Bahn, für eine "Sparpreis" 19 Euro Fahrkarte, 17,50 Euro Stornogebühren berechnen darf?
Wie kann es sein, dass die Deutsche Bahn, für eine "Sparpreis" 19 Euro Fahrkarte, die ich am 14.10. für eine Fahrt in 2 Monaten gebucht hatte und am 29.10. von mir storniert wurde, 17,50 Euro an Stornogebühren berechnen darf? Auch wenn es so in den AGBs steht, frag ich mich ob das überhaupt zulässig ist, Kunden dermaßen abzuzocken?
4 Antworten
Ich wüsste nicht, warum das nicht rechtens sein soll. Man wird im Vorfeld darüber informiert, dass diese Stornogebühren anfallen und übertrieben teuer sind sie auch nicht. Sparpreise kann es ja auch für höhere Preise geben, dann fielen die 17,50€ kaum ins Gewicht.
Von der Sinnhaftigkeit ist es auch legitim. Der Sparpreis ist außergewöhnlich günstig, dafür hat er auch gewisse Nachteile wie z.B. Zugbindung oder eben diese schlechteren Stornobedinungen. Ist ja bei Flugreisen auch so. Wer einen Billigtarif wählt, hat meistens sogar 100% Stornogebühr.
Die DB könnte auch den Umtausch komplett ausschließen. Ein einmal geschlossener Vertrag ist grundsätzlich einzuhalten.
Beim Sparpreis handelt es sich um reduzierte Tickets, für die nur begrenzte Kontingente existieren. Mit deiner Buchung hast du vl anderen die Möglichkeit genommen, solch ein reduziertes Ticket zu erwerben.
Wer einen Vertrag abschließt, der sollte sich vorher über die Vertragsbedingungen informieren.
Wenn er das getan hat und dennoch den Vertrag abschließt, dann sollte er wissen, was auf ihn zukommt.
Und, was nun?
Ja, das steht in diesem Falle mehr als klar und deutlich auf ihren Seiten! Wenn du die Teure Variante behält hättest, dann wäre es anders gewesen!
Nur weil man einen Vertrag rechtsgültig unterschreibt, bedeutet das im Umkehrschluss nicht das auch alle Klauseln in selbigen rechtens sind!