Darf die Deutsche Bahn Personen einsperren?

9 Antworten

Bitte mit Zugnummer und Zeit beim Service melden. Aber nur falls es ein DB Zug war. Wenn nicht hat das Unternehmen damit nix zu tun

Klare Antwort Ja.

Jedermannsparapraph der StPO: Jedermann darf eine, auf frischer einer Straftat vedächtigen Person, so lange festhalten, bist die Polizei ihre Personalien festgestellt hat.

Für die Folgen dieser Festnahme muss dann jeder selber grade stehen. Man hätte ja keine Straftat verüben müssen.

FG.

Raider

Hacker48  25.09.2016, 16:14

Seufz, lesen ist nicht deine Stärke, hm?

Man darf dem Typ auch nicht einfach die Beine brechen, wenn man ihn dabei erwischt hat, wie er ein paar Äpfel mitgehen lassen hat. Vom Grundatz der Verhältnismäßigkeit schon mal irgendwo gehört?

(Und wie gesagt, der Fragesteller ist ja nicht schwarz gefahren.)

Raider49  25.09.2016, 16:19
@Hacker48

Schon mal die StPO gelesen? Es ist eine Straftat, für die im übrigen, im Wiederholungsfalle jährlich, hunderte von Leuten eine Haftstrafe absitzen müssen, auch wenn sie nachbezahlen. Das gilt auch bei Ladendieben, Eierdieben, selbst wenn jemand nur unbefugt über dein Grundstück latscht.

Wenn Du keine Ahnung hast, lass es.

Hacker48  25.09.2016, 16:35
@Raider49

Du hast es nicht mal geschafft die Frage richtig zu lesen, lol.

Ich weiß, dass es eine Straftat ist. Trotzdem muss man bei dem Versuch die Person festzuhalten verhältnismäßig handeln und die Frage ist, ob es verhältnismäßig ist alle Türen dicht zu machen, um drei Schwarzfahrer festzuhalten. Und wenn jemand unbefugt über dein Grundstück latscht und dann Anstalten macht wegzurennen, kannst du ihn ja mal k.o. schlagen. Viel Spaß vor Gericht. :)

(Selbst bei Selbstverteidigung, also bei einer akuten Gefährdung, muss man verhältnismäßig handeln, also laber keinen Müll ..)

Artus01  25.09.2016, 16:47
@Hacker48

Der § 127 StPO  beschränkt sich nur auf die vermeintlichen Schwarzfahrer, nicht auf Unbeteiligte.

Ich würde hier von der Bahn die Kosten erstattet verlangen und den Namen der Kontrolleure, damit du Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung stellen kannst.

Es ist gestattet den einer Straftat Verdächtigen vorläufig festzunehmen bis die Polizei eintrifft, wenn eine Feststellung der Personalien nicht möglich ist (§ 127 StPO).

Dich hat man aber nicht einer Straftat beschuldigt, daher war hier keine Rechtsgrundlage gegeben und hier liegt m.M.n. eine Freiheitsberaubung vor.

Also ich weiß nicht den genauen Sachbestand, aber es scheint schon eine Art Freiheitsberaubung zu sein, denn die anderen Menschen hatten damit nichts zu tun und deshalb darf er diese auch nicht festhalten, sondern nur die, die schwarz gefahren sind bis die Polizei da ist, aber falls du wirklich Anzeige erstatten möchtest gehe direkt zum Rechtsanwalt aber du solltest die Informationen aufgeschrieben haben wie Zugnummer, Uhrzeit etc.

Viel Glück.

Nein, darf sie nicht und wo, wie du es beschreibst, stellt es eine kriminelle Handlung seitens der Bahnangestellten dar: Freiheitsberaubung und vielleicht Nötigung. Du kannst deine Zusatz- und eventuelle Folgeausgaben als Schaden zivilrechtlich von der Bahn holen und strafrechtlich Anzeige wegen des Einsperrens stellen.

Ich vermute allerdings eher, dass deine Beschreibung der Umstände nicht korrekt ist.

Nero2110 
Fragesteller
 25.09.2016, 16:10

Meine Beschreibung ist schon richtig,habe ja die ganze diskussion mit denen mitbekommen,ich selber habe nen studententicket und kenne so ein problem nicht,aber einer de mitfahrer meinte sie dürfen das wegen dem Hausrecht,was sie in der bahn auch gültig ist.

Artus01  25.09.2016, 16:49
@Nero2110

Nein, auch das Hausrecht der Bahn rechtfertigt nicht die Festsetzung unbeteiligter Fahrgäste.