Ist es möglich die Lehrstelle zu wechseln?
Wenn ich 1 Lehre als Konditor in 1 Firma angefangen hätte, der weg bis zur Firma aber sehr weit ist. Und ich 1 Zusage bekommen habe von 1 anderen Firma wieder als Konditor Lehrling, wo der Weg allerdings nicht weit wäre, kann ich dann einfach Wechseln? Oder macht das schlechten Eindruck wenn ich Lehre kurz abbrechen in der einen Firma?
3 Antworten
Wenn du während der Ausbildung den Ausbildungsbetrieb wechseln, aber die Ausbildung in diesem Beruf fortführen möchtest, geht das in der Regel nur mit einem Aufhebungsvertrag. Sprich, der Ausbildungsbetrieb muss zustimmen, dass du wechselst. Selbst kündigen kannst du nur, wenn du die Ausbildung insgesamt abbrechen möchtest.
Eine Alternative zum Wechsel des Betriebs wäre es aber, dass du einfach näher an den Ausbildungsbetrieb ran ziehst! Dank Mindestvergütung für Auszubildende und die Möglichkeit, es mit einem Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe zu versuchen, sollte das auch finanziell machbar sein mit einem WG-Zimmer oder so.
Wenn du täglich zur Arbeit pendeln kannst aktuell, dann kannst du doch am Wochenende auch zu Familie und Freunden pendeln, oder? Unter der Woche nach Feierabend ist doch sowieso oft zu wenig Zeit. Und als Konditor hast du ja wahrscheinlich auch schon etwas andere Arbeitszeiten als deine Freunde, oder?
Hab keine Freunde :( Meine Familie würde mich schrecklich fehlen, hätte Heimweh. Kann mir ein Leben ohne sie nicht vorstellen und an Feierabend ist noch genug Zeit.
Und wie lange willst du in Zukunft noch bei Mami wohnen? Bis 30? 40? Für immer?
Naja manche leben für immer bei den Eltern man muss nicht schon mit 18 ausziehen ist ja seine Entscheidung
Danke seh ich auch so! Jeder sollte das Leben so führen wie er es richtig hält und es ihm glücklich macht. Kenne auch Leute die mit 25 noch bei den Eltern wohnen, es gibt keine Altersgrenze wann man ausziehen muss/soll. Jedem selbst überlassen ;)
Dann musst du eben die längeren Pendelzeiten hinnehmen, wenn dein Ausbildungsbetrieb sich nicht auf einen Aufhebungsvertrag einlassen sollte.
Du kannst die Lehre bei deinem ersten Betrieb natürlich abbrechen - du hast ja eine Begründung dafür. Ich glaube, solang du nicht regelmäßig deine Lehrstelle wechselst und nach diesem Wechsel im 2. Betrieb bleibst, sollte das kein allzu großes Problem sein.
würd ich nur machen wenn du noch in der Probezeit bist. Danach hättest ein Problem
so einfach kannst du nämlich dann nicht mehr kündigen.
Was genau ist das Problem nach der Probezeit zu kündigen? Und die Probezeit wie lange ist die? Etwa 3 Monate?
Die Probezeit muss bei Ausbildungen mindestens einen Monat betragen und darf maximal vier Monate lang sein. Wird im Ausbildungsvertrag vereinbart und festgehalten.
Aber auch während der Probezeit gilt, dass eine Kündigung durch den Auszubildenden nur dann möglich ist, wenn dieser die Ausbildung grundsätzlich und insgesamt aufgeben will!
steht im Ausbildungsvertrag müssten 4 Monate sein.
Die fristlose Kündigung und die ordentliche Kündigung. Außerdem kannst du – wenn der Betrieb einverstanden ist – einen Aufhebungsvertrag oder Auflösungsvertrag machen, siehe Grundlagen Aufhebungsvertrag / Auflösungsvertrag. Hier eine kurze Übersicht, damit du herausfinden kannst, was für dich in Frage kommt:
- Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
- Eine fristlose Kündigung kannst du nur aussprechen, wenn du deinem Arbeitgeber schwere Pflichtverletzungen vorwerfen kannst, also wenn du einen schwerwiegenden Kündigungsgrund hast (§ 22 Berufsbildungsgesetz). Das gilt für alle Azubis, unabhängig vom Beruf und Alter. In einer fristlosen Kündigung musst du als Arbeitnehmer genau schreiben, welche Pflichtverletzung du dem Betrieb vorwirfst. Diese Kündigungsform ist insbesondere dann die Richtige, wenn du einen Ausbildungsplatzwechsel planst. Die fristlose Kündigung erfolgt sofort, ohne Kündigungsfrist.
- Ordentliche Kündigung wegen Berufswechsel oder Berufsaufgabe
- Du kannst jederzeit mit vier Wochen Frist kündigen, weil du deine Berufsausbildung ganz aufgeben willst, zum Beispiel weil du studieren willst oder weil du dich für einen anderen Beruf entschieden hast (§ 22 Berufsbildungsgesetz). Diese Kündigungsform solltest du nicht anwenden, wenn du deine Berufsausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen willst!
- Aufhebungsvertrag / Auflösungsvertrag
- Außerdem kann der Azubi dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag oder Auflösungsvertrag vorschlagen. Ein Aufhebungsvertrag oder Auflösungsvertrag ist aber nur dann möglich, wenn der Ausbilder einverstanden ist! Azubi & Azubine - Rechte und Pflichten des Azubis! (azubi-azubine.de)
Grundsätzlich will ich sie auf keinen aufgeben!! Konditor ist mein Traumjob. Geht nur um Firma Wechsel
Dann Aufhebungsvertrag machen, also Zustimmung des aktuellen Betriebs einholen. Ob du die bekommst, wirst du selbst am besten einschätzen können!
Genau will die Ausbildung als Konditor weiterführen ;) nur halt in einem anderen Betrieb! Weiter hin ziehen kommt für mich leider nicht in fragen, fühle mich wohl wo ich jetzt wohne, hab hier mein gewohntes Umfeld, Familie usw.