Steuererklärung bei zwei jobs(azubi & nebenjob)?

6 Antworten

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PS: Dein Nettolohn mit 770€ dürfte so nicht stimmen bei einem Bruttolohn von 905€ - ca. 20% Sozialabgaben werden dir vom Bruttolohn einbehalten. Ab ca. 1000€ mtl. Bruttolohn wird zusätzlich bei einem Single in Lohnsteuerklasse 1 noch Lohnsteuer einbehalten, welche du im Folgejahr durch eine Einkommensteuererklärung vom Finanzamt rückerstatten lassen kannst ;-)

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Solange dieser Nebenjob seitens des Arbeitgebers pauschal versteuert wird, brauchst Du ihn gar nicht anzugeben.

Hinzu kommt, dass Deine Einkommensteuererklärung hier freiwillig wäre.

Allerdings ist zu beachten, dass Du als minderjähriger Auszubildender nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten darfst.

Bei 905 € brutto wird keine Lohnsteuer einbehalten. Wenn es sich bei dem Nebenjob um einen Minijob handelt, bei dem der Arbeitgeber die Abgaben pauschal übernimmt, ist er für die Einkommensteuer irrelevant. Eine Einkommensteuererklärung musst du nicht abgeben.

Ist der 2t Job ein minijob über die Bundesknappschaft? Falls ja, macht die Erklärung eig. kaum Sinn.

Deinen Nebenjob musst du erstmal beim Arbeitgeber/ Ausbilder anmelden. Gefährdest du damit dein Ausbildungserfolg, hast Du ein Gespräch in der Personalabteilung oder Ausbilder.

Kommt dann raus, dass du nebenbei arbeitest und weniger Zeit hast zum Lernen, wirst du vom Ausbilder aufgefordert dies zu unterlassen.

Und das beantwortet die Frage jetzt wie?

@Lord2k14

ja erstmal, wenn du den Nebenjob nicht mehr behalten darfst, wird die Frage nach der Steuererklärung überflüssig

@Camperbraut

Ne wird sie nicht, denn der Nebenjob der bereits ausgeübt wurde kann steuerlich relevant sein.

Aber nur wenn es ein midijob ist. Wenn es ein klassischer Minijob ist, dann ist der mit der Pauschalen Lohnsteuer abgegolten und ist für die Erklärung nicht mehr relevant und muss auch nicht angegeben werden.