Muss man einen Nebenjob versteuern, wenn man schon eine Vollzeitanstellung hat?

2 Antworten

Kommt drauf an...

falls dein Minijob-Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet, dann mußt du diesen Minijoblohn nicht in deiner Ek-Steuererklärung angeben, da ja dann bereits pauschalversteuert ;-))

Nachzulesen in der minijob-zentrale.de unter Steuerrecht: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/07_was_steuerlich_beachten/01_besteuerung_450/node.html

wie z.B.: Gut zu wis­sen

Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn es als Minijob angemeldet ist (und man auf eine Einzahlung in die Rentenversicherung verzichtet) dann bekommt man diese ohne Abzüge.