Muss man einen Nebenjob versteuern, wenn man schon eine Vollzeitanstellung hat?
Hallo, angenommen man hat jetzt einen ganz normalen Vollzeitjob, der 3000€ Brutto im Monat einbringt. Dazu beginnt man dann einen Nebenjob auf 450€ Basis.
Verdient man dann 3450€ Brutto oder verdient man dann die versteuerten 3000Brutto (also dann dementsprechend 2000Netto, bei Steuerklasse 1, keine Kinder, nicht verheiratet) und dann noch unversteuert die 450€ dazu?
2 Antworten
Kommt drauf an...
falls dein Minijob-Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet, dann mußt du diesen Minijoblohn nicht in deiner Ek-Steuererklärung angeben, da ja dann bereits pauschalversteuert ;-))
Nachzulesen in der minijob-zentrale.de unter Steuerrecht: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/07_was_steuerlich_beachten/01_besteuerung_450/node.html
wie z.B.: Gut zu wissen
Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.
Gruß siola55
Wenn es als Minijob angemeldet ist (und man auf eine Einzahlung in die Rentenversicherung verzichtet) dann bekommt man diese ohne Abzüge.
Die Befreiung von der RV-Pflicht hat doch mit der Steuer nichts zu tun... -((
wie z.B.: Pauschale oder individuelle LohnsteuerBei 450-Euro-Minijobs bestimmen Sie als Arbeitgeber die Art der Besteuerung. Sie entscheiden, ob der Minijob
- pauschal mit zwei Prozent versteuert wird oder
- individuell nach der Lohnsteuerklasse Ihres Minijobbers.