Versteuerung Vergütung als Proband an einer Studie, trotz Haupt + Nebenjob?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Vergütung zählt in der Regel zu den sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG. Sie sind bis zu 256 EUR im Jahr nicht steuerpflichtig. Wenn diese Freigrenze überschritten ist, ist die volle Summe steuerpflichtig. Sollten Kosten anfallen, dürfen sie als Werbungskosten gegengerechnet werden.

Bei der Steuerberechnung werden sämtliche Einkünfte zusammengerechnet und daraus die Steuerlast bestimmt. Zum Schluss wird das, was bereits gezahlt wurde, wieder abgezogen, so bestimmt sich die finale Zahlung/Erstattung. Bei der Einkommensteuererklärung spielen die Steuerklassen keine Rolle mehr.

Ggf könnten die einnahmen nach § 3 Nr. 26a EstG steuerfrei sein. Von wem bekommst du das geld?

Ansonsten:

Wenn der als Arbeitnehmer durchgeführt wird, läge doch bestimmt eine kurzfristige Beschäftigung (unter 3 Monate) vor? dann könnte der Job pauschal mit 25% vom Arbeitgeber besteuert werden. Für dich wären die Einkünfte dann Steuerfrei

Wärst du nicht als Arbeitnehmer einzustufen, i.b. wenn du z.b. nicht irgendwie weisungsgebunden bist, lägen wohl sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EstG vor. Einen Lohnsteuerabzug gibt es da nicht. Aber du müsstest du Einkünfte bei deiner Steuererklärung angeben da sie über der Freigrenze von 256€ im Jahr liegen. Beide Einkünftsarten, die aus dem Hauptjob und die von der Studie würden im rahmen der einkommen Steuerveranlagung dann zusammengerechnet.

Werden die 500 € zu dem Gehalt aus dem Nebenjob gezählt und dann mit Steuerklasse 6 abgerechnet?

das ist m.e. ausgeschlossen.

"Von wem bekommst du das geld?"

Profil Diabetes Studien

@RedDevil1982

ok, dann fällt die Steuerbefreiungnach § 26a EstG weg

@Stefan1248 § 26a Einzelveranlagung von Ehegatten

Steuerbefreiung?

@RedDevil1982

hoppla meinte § 3 Nr. 26a EStG

Sie werden mit Deinem Hauptjob versteuert.

Sicher? Warum wird das Geld als Proband von einer Studie dem Gehalt meines Hauptjobs zugerechnet?

@RedDevil1982

Weil Du bei dem Minijob nicht steuerpflichtig bist.

@Akka2323

Die Antwort ist Unsinn in mehrfacher Hinsicht. Die Vergütung für die Studie hat mit keinem der Jobs etwas zu tun. Und auch ein Minijob ist steuerpflichtig, die Steuer wird lediglich pauschal erhoben.