ist es legal ein fsk 16-film und gleichzeitig jmk 14, mit 15 jahren anzuschauen?

8 Antworten

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Die FSK ist die Freigabe für Deutschland und hier sind auch NUR Freigaben der FSK anerkannt. Die JMK macht die Freigabe in Österreich und die gilt hier nicht. Wenn Du also mit 15 vor "The dark knight" sitzt, ist der für Dich in Deutschland noch nicht freigegeben, auch wenn Österreich Dich als alt genug bewertet ;-)

Gemeinsam mit den FSK-Grundsätzen bildet das Jugendschutzgesetz (JuSchG) die Grundlage der Arbeit der FSK. Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Es regelt u.a. Abgabe, Verkauf und Verleih von Filmen und Computerspielen. Laut JuSchG müssen Kino- und Videofilme mit einer Altersfreigabekennzeichnung versehen werden. Diese Bildträger dürfen in der Öffentlichkeit (zum Beispiel in Handel und Videotheken) nur an Kinder und Jugendliche abgegeben werden, die das gekennzeichnete Alter haben.

http://www.fsk.de/index.asp?SeitID=347&TID=456

das gesetz, im link

gut, danke erstmal

Für Deutschland ist nur die FSk-Freigabe gesetzlich relevant und nichts sonst.

Ins Kino kannst du auf jeden Fall nicht rein, falls du das meinst. Der Kinobetreiber würde sehr viel Ärger bekommen. Wenn es um einen privaten Video-Abend geht, wer will kontrollieren, was für Leute den Film anschauen. Den Videothekenbesitzer, der den Film verleiht, interessiert nur, dass der Entleiher alt genug ist, nicht was derjenige zuhause macht.

Wenn es um einen privaten Video-Abend geht, wer will kontrollieren, was für Leute den Film anschauen.

angenommen es wäre kontrolliert worden, würde es mich doch irgendwie interessieren ob es illegal ist sich einen film als minderjähriger zuhause anzuschauen ;)

@rewen

Zu Hause gilt das JuSchG nicht, kann also auch nicht gebrochen werden, somit kann es also auch nicht illegal sein und wer bitte kontrolliert zu Hause die Ausweise ;-)

@uncutparadise

jetzt rein theoretisch :D

praxis ist mir mehr oder weniger egal, wenn ein polizist bei mir sitzt und ich z.B. einen Film ab 18 schaue, der Polizist mich nicht leiden kann, dann hätte man mich erwischt ;-) du meinst ja, ein kind dürfe mit 6 Jahren ein Film ab 18 zuhause legal schauen, wenn ich es richtig verstehe, da dort die gesetze nicht eingreifen. interessant :)

bin übrigens 16. für die frage war, wieder mal rein theoretisch, von einer 15-jährigen person ausgegangen worden.

@rewen

Wenn ein Polizist in der Öffentlichkeit bei Dir sitzt, dann hat er ganz andere Pflichten, denn dort gilt das JuSchG, dessen Einhaltung er zu beachten hat. Er muss also schauen, wer Dir diesen Film ab 18 zugänglich gemacht hat und muss dafür sorgen, dass das unterbunden wird. Dir selbst kann er maximal den Film ausmachen. Zuhause (wer bitte lässt einen Polizisten im Dienst im Normalfall in seine Wohnung) muss er die Eltern fragen, kann aber nicht einmal das Abschalten des Films verlangen.

Nochmal: In der Öffentlichkeit gilt das JuSchG und ist von allen (bis auf Dich) unter Strafe einzuhalten. Zu Hause gilt Privatsphäre, die Hoheit der Wohnung laut GG, die Erziehungshoheit Deiner Eltern und NICHT das JuSchG. Wenn Deine Eltern entscheiden, Du mit 16 darfst einen 18er schauen und es zeigen sich keine deutlichen Verhaltensänderungen, kann Dich oder Deine Eltern niemand zur Rechenschaft ziehen.

Das einzige, was die fsk eigentlich sagt ist das die ware nicht an minderjährige verkauft wird, wenn dich jemand erwischen sollte wie du einen film guckst der nicht für dein alter ist, wird dir keiner den kopf abreißen oder dich ins gefängnis stecken wollen, nur vllt gibts stress mit den eltern (die ja eine gewisse aufsichtspflicht haben)