Ist es korrekt, dass ich die Grundschuld an den Notar und die gleiche Summe nochmal an das Amtsgericht zahlen muss?

3 Antworten

Sie zahlen nur die gleiche Gebühr an beide Seiten! Nicht die Grundschuld, die dient lediglich Ihrer Bank als Sicherheit.

Überprüfe docch einfach mal die Kosten auf http://finanzrechner-grundbuch.faz.net/rechner2/faz/

Es ist nicht die grundschuld bei beiden aber ja beide haben einen kostenbetrag der sich auf die grundschuld bezieht.

Nana82 
Fragesteller
 14.01.2016, 17:46

Vielen dank, das hat mir sehr weiter geholfen. War durch den zweimalig gleichen Betrag ziemlich verunsichert.

Flashbong  14.01.2016, 17:50
@Nana82

Ja ist normal... ist ja auch ein sehr hoher betrag und somit auch zeugnis von einem gesunden verstand da nochmal nachzufragen!

nein, aber das Gericht bekommt auch Geld für ihre Leistung.