Ist es Körperverletzung, wenn man jemanden zwingt etwas zu essen?

3 Antworten

DAs ist Nötigung, 

§ 240 Nötigung StGB

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wie das juristisch definiert ist, weiß ich nicht, auf jeden Fall ist die Androhung von Gewalt strafbar. Handelt es sich um ein magersüchtiges Kind oder eine andere Person, die man betreut (Eltern etc.), sollte man statt Gewaltandrohung mit Ärzten und Ernährungsberatern Strategien besprechen, wie der Betroffene genug Kalorien und Nährstoffe zu sich nehmen kann.

In jedem Fall ist es eine Nötigung, die gem. § 240 StGB strafbar ist. Ob es zusätzlich eine Körperverletzung hängt von den Umständen ab.