Ist ein Schuß in ein Holzbein Körperverletzung oder Sachbeschädigung?

15 Antworten

Ein Schuß direkt in ein Holzbein ist Sachbeschädigung. Aber es kommt ganz darauf an: Ist auf etwas Anderes gezielt worden, kann es durchaus als versuchte Körperverletzung gewertet werden. Hinzu kommt ja noch die zu prüfende Frage nach Berechtigung einer Schußwaffe und deren Mißbrauch. Das Abgeben eines Schusses auf einen Menschen ist auf jeden Fall ein Straftatbestand.

Ich komm gar nicht mehr aus dem Grübeln raus, wer jetzt hier mit gesplittertem Holzbein durch Deutschland humpelt... ;o)

Ich denke versuchte Körperverletzung ist es auf jeden Fall, denn das Opfer wird ja wohl kaum ohne Hosen rumlaufen, der Täter also davon ausgeht, dass unter der Hose ein richtiges Bein steckt.

Ich bin stark der Meinung, dass das unter Körperverletzung gehört, denn der, der geschossen hat, wollte deinen Körper verletzen und hat ein Körperteil getroffen, ob das künstlich oder echt ist, ist latte, er hat einen Körperbereich getroffen und somit würde ICH es für richtig finden, wenn es auch als Körperverletzung behandelt würde.

Es wäre da nur eine Schmerzensgeldfrage, aber vielleicht gibt es da ja eine Pauschale.

Wenn es ein Versehen war, dass jemand schoss und eine Prothese traf, würde ich auch in diesem Fall von fahrlässiger Körperverletzung ausgehen, denn hin oder her, es ist nunmal ein Bein, bzw. ersetzt ein Bein.

Andererseits... Vor Jahren war es Sachbeschädigung, Tiere zu töten, von daher bin ich mir nicht sicher, ob unser verreckendes Rechtssystem überhaupt zum logischen und emotionalen Denken fähig ist.....

Leider kann man die Frage juristisch nicht beantworten, weil der Sachverhalt zu dünn ist. Es kommt nämlich z.B. darauf an, ob das Holzbein gerade an seinem Besitzer dran war oder nicht, ob der Besitzer mit dem Schuss einverstanden war oder nicht, ob der Schuss versehentlich oder absichtlich abgegeben wurde, ob Du auf den Körper des Besitzers gezielt hast oder nur auf das Bein oder vielleicht ganz woanders hin, aus welcher Entfernung usw.

Wenn ich aber mal den Fall so nehme, wie ich ihn mir beim ersten Lesen vorgestellt habe, dann sieht das so aus: Jemand schießt dem anderen aus der Nähe gegen dessen Willen ins Bein, von dem er weiß, dass es ein Holzbein ist. Strafrechtlich wäre das eine Sachbeschädigung, verbunden mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz (im normal schweren Fall ein bis fünf Jahre Gefängnis, § 51 WaffG). Außerdem könnte noch Nötigung, Bedohung, Hausfriedensbruch usw. vorliegen.

Ich denke, dabei muss man noch differenzieren, ob sich das Bein zum Zeitpunkt des Schusses an einem Körper befunden hat und der Schütze gar nicht wusste, dass es sich um ein Holzbein handelt (dann tippe ich auf versuchte Körperverletzung in Tateinheit mit vollendeter Sachbeschädigung), oder ob das Holzbein irgendwo rumgestanden/-gelegen hat und daher definitiv als solches zu erkennen war (dann tippe ich auf Sachbeschädigung), oder ob dem Schützen nachgewiesen werden kann, dass er bewusst auf das (angeschnallte) Holzbein geschossen hat, um den Träger bewegungsunfähig zu machen (hier wäre mein Tipp Sachbeschädigung) oder ihm Angst einzujagen (die Angst kann auch eine Art von "seelischer Körperverletzung" sein, denke ich). Aber es wäre schon interessant, wenn hier mal eine fachkundige Antwort von einem Staatsanwalt oder ähnlichem käme...

Ich gehe mal davon aus, dass der TE meint, dass das Bein angezogen war, würde es irgendwo rumstehen, wäre es doch selbstverständlich Sachbeschädigung...

Es ist hier abzugrenzen, ob ein ein Holzbein eine Sache ist, dann liegt eine Sachbeschädigung § 303 StGB vor.

Bei einer Körperverletzung § 223 ff StGB ist eine Misshandlung beziehungsweise eine Gesundheitsschädigung gegeben.

Entscheidend für die Beurteilung ist, welchen - subjektiven - Zweck der Schütze verfolgt.

Wenn der Schütze weiß, dass es ein Holzbein ist, liegt eine Sachbeschädigung vor.

Weiß er hingegen nicht, dass er auf ein Holzbein schießt. liegt eine versuchte Körperverl.vor und eine vollendete Sachbeschädigung

Es liegt bestimmt nicht nur Sachbeschädigung vor wen das Holzbein von einem Menschen getragen wurde, du begeht da eine Angriff mit einer Waffe, bei den der Mensch auch getötet werden könnte. Wer sagt den das du halt nur dein Zioel verfehlt hast. Ich denke da wird ganz schnell ein versuchtest Tötungsdelikt drauss

@Drachentoeter

»Wer sagt den das du halt nur dein Zioel verfehlt hast.«
 
Wenn du vor deinem Kommentar die Antwort erst einmal aufmerksam gelesen hättest, hätte dir der folgende Satz ins Auge springen müssen:
 
»Entscheidend für die Beurteilung ist, welchen - subjektiven - Zweck der Schütze verfolgt.«
 
Falls du diesen Satz nicht verstanden hast - er bedeutet, dass es sich dann um eine Sachbeschädigung handelt, wenn der Schütze bewusst auf das Holzbein gezielt hat, um das Holzbein zu beschädigen. Wenn der Schuss nur im Holzbein gelandet ist, weil er den Körper verfehlt hat, oder wenn der Schütze das Holzbein zwar bewusst anvisiert hat, aber ohne zu wissen dass es sich um ein Holzbein handelt, dann geht es zumindest um Körperverletzung, kann sich nach den Umständen aber auch um einen Mordversuch oder um versuchten Totschlag handeln.
 
Das Hauptproblem ist bei dieser Konstellation natürlich - wie in den meisten Strafprozessen - der eindeutige NACHWEIS. Dass der Nachweis schwierig ist hat aber mit dem Delikt selbst gar nichts zu tun...

@niaweger

Trotzdem hat er jemanden mit einer Waffe bedroht, schnuppe, ob er von dem Holzbein wusste oder nicht. Allein der Schuss muss dem Opfer schon eine Heidenangst eingejagt haben und man sollte daher auch die SEELISCHE Verletzung in Betracht ziehen, die der Schütze verursacht.