Ist es erlaubt umgefallene Bäume im Wald, ab zu sägen?

Das Ergebnis basiert auf 9 Abstimmungen

Nein 89%
Ja 11%
Anderes 0%

9 Antworten

Nein

In den Landeswaldgesetzen gibt es ein Allgemeines Aneignungsrecht. Da stehen dann so Sachen wie:

"Jedermann darf einen Handstrauß, Waldfrüchte, Pilze und wild wachsende Pflanzen in geringer Menge für den eigenen Gebrauch entnehmen, sofern die betreffenden Pflanzen nicht zu den besonders geschützten Arten gehören. Die Entnahme hat pfleglich zu erfolgen. Die Entnahme von Wipfeltrieben, Zweigen von Jungwüchsen sowie das Ausgraben und Abschlagen von Forstpflanzen ist nicht zulässig."

Die Entnahme von Holz (auch Totholz) ist dort nicht gestattet. Mit dem Holz erarbeitet der Eigentümer die Abgaben die für den Wald zu zahlen sind. Die unberechtigte Entnahme wäre also Diebstahl.

https://de.wikipedia.org/wiki/Landeswaldgesetz

Nein

der Wald gehört jemandem, der Baum darin auch = ohne dessen Zustimmung rumsägen ist Sachbeschädigung, das Holz mitzunehmen Diebstahl...

einzige Ausnahme, die mir einfällt ist Notstand (Auto liegt auf Deinem Auto UND es sitzt noch jemand drin, der sonst nicht rauskann oder sowas)

Nein

Nein, auch umgefallene Bäume gehören einem Förster, bzw. Forstamt bzw. der Stadt.

Ja du darfst sie absägen, wenn du eine entsprechende Genehmigung vom entsprechenden Eigentümer hast. Je nachdem musst du aber auch für eine solche Genehmigung in die eigene Tasche greifen

Geöffnete Packungen im Supermarkt darfst du auch nicht essen ;)

Luftkutscher  20.03.2018, 18:10

Der überwiegende Anteil der Waldflächen in Deutschland ist in privatem Eigentum. Nur ein kleinerer Teil gehört den Gebietskörperschaften.

Zur Eigentumsfrage gibt es schon genug Antworten.

Ich möchte noch anmerken, dass heutzutage abgestorbene, umgefallene "wertlose" Bäume häufig absichtlich belassen werden. Aus Naturschutzsicht sind sie nämlich äußerst wertvoll, abgestorbenes, verfaulendes, zerfallendes Holz ist ein Lebensraum für zahlreiche seltene Tier- Pflanzen- und Pilzarten.

Nein

Die Bäume, auch die umgefallenen, gehören dem Besitzer des Waldes (Staat, Gemeinde, Privatbesitz etc)