Ist es erlaubt polizisten nicht in die Disco zu lassen

11 Antworten

Der besitzer des Hauses (in dem fall des clubs) entscheidet wer rein kommt und wer nicht. Denn er hat Hausrecht...er kann rein lassen wen er will und kann leute nicht-rein-lassen wie er will

Die Disco ist privater Raum. Der Besitzer übt das Hausrecht aus. Rechtlich ist es also in seinem Ermessen, Leute einzulassen oder den Zutritt zu verweigern. Das ist aber nur die rechtliche Seite.
Discobesitzer haben einen guten Draht zur Polizei. Sie unterstützen die Polizei, weil sie keinen Ärger in ihrem Betrieb haben wollen. Sie geben der Polizei gerne mal einen Tipp und schreien nicht gleich nach einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss, wenn die Komandos anrücken. Eine Hand wäscht die andere.

Maxi41a 
Fragesteller
 01.02.2011, 10:50

ich kenn den Besitzer. er glaubt das duch Anwesenheit von Polizisten die stimmung beeinträchtigt wird.

Franticek  01.02.2011, 10:58
@Maxi41a

Dieser Glaube ist auch berechtigt, wenn in der Disco illegale Dinge passieren. Wenn alles in Ordnung ist, dann sollte die Stimmung davon nicht beeintraechtigt werden.

Maxi41a 
Fragesteller
 01.02.2011, 11:05
@Franticek

das stimmt schon so wie ich es sage. 1. Viele andere Gäste wünschen dort die Anwesenheit von Polizisten nicht 2. Wenn irgenwelche Probleme --die gar keine sind-- gibt, sind die Polizisten und Polizeischüler immer die ersten die es eskalieren lassen. Beispiel: Kleine "Diskussion" -- misch sich ein polizist ein -- diskussion artet in eine Diskussion aus wie man so einen "Beruf" wie Polizist machen mag -- Kollegen werden geholt usw..

MICHB  01.02.2011, 11:17
@Maxi41a

warum soll man diesen beruf nicht machen??? und ausserdem lassen sich die wenigsten polizisten auf so eine disskussion ein.

fastlink  01.02.2011, 13:34
@Maxi41a

Was muß man da auch rumdiskutieren? Der Polizist sagt und so läufts dann und fertig. Und wenn nicht, wirds durchgesetzt, ganz einfach oder? Mach halt wie geheißen und alles ist ruhig und friedlich.

Und nein, Dein Wille zählt in einem solchen Moment nicht, er ist selbstverständlich und fraglos dem Gemeinwesen untergeordnet, in dessen Auftrag der Polizist handelt und entscheidet - und durchsetzt, wenn Du Dich bochsbeinig anstellst.

klar haben polizisten freizeit genau wie jeder andere beruf. und dann gehen sie ab und zu auch mal einfach aus spass in die disco. wenn was grösseres anliegt muss auch ein koch einspringen, oder ein bäcker. oder eine krankenschwester..... aber ein polizist darf ausserdienstlich keine waffe tragen, das heisse er müsste sie erst holen gehen genau so wei seine restlichen sachen. und ausserdem, wenn er keinen polizist reinlässt wo privat rein möchte ist das diskriminierung, falls der andere möchte, kann er es anfächten und der discobesitzer hätte pech

Also mal soweit, Durchsuchungsbefehle gibt es nicht, sondern gerichtliche Durchsuchungsbeschlüsse.

Und Betreten ist was anderes als Durchsuchen.

Zum Betreten braucht es keinen Durchsuchungsbeschluß, die Polizei kann das selbst nach Prüfung der Sachlage entscheiden.

Und dafür gibt es ein Polizeigesetz (oder Ermächtigungsgrundlage) und da heißt es z.B. in BW:

§ 31 Betreten und Durchsuchung von Wohnungen

(1) Die Polizei kann eine Wohnung gegen den Willen des Inhabers nur betreten, wenn dies zum Schutz eines einzelnen oder des Gemeinwesens gegen dringende Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist......

Und die dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit ist längst begründbar bei Schlägereien, Körperverletzungen, sexuelle Belästigung, Streitigkeiten, Minderjährige in der Disco, Alkoholausschank an Minderjährige, Drogenkonsum, Alkoholleichen und dergleichen, ganz zu schweigen von Mord und Totschlag.

Und dann ruft jemand aus dem Laden die Polizei, weil er sowas gesehen hat und schon rückt die an und geht rein und darf das auch.

Und steht der Türsteher davor und meint was anderes, wird der beiseite geräumt und wehrt er sich, bekommt er eine Anzeige reingedrückt wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - und wird eben härter beiseite geräumt.

Ganz einfach, oder?

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Und nach so einem Vorfall wird die Polizeibehörde eingeschaltet und die wird nochmals eingehend über die Schanklizenz dieses Ladens nachdenken, welcher bei vorliegen dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung der Polizei versucht, den Einlaß zu verwehren.

Mitunter werden zunächst einmal erheblich strengere Auflagen erlassen oder, sollte das nochmals vorkommen, wird der Laden hinterher dicht gemacht, dann geht keiner mehr rein und es passiert schon nichts mehr, worauf die Polizei nicht kommen und folglich auch nicht rein muß.

Auch ganz einfach. Und genau darum wird sich ein Türsteher hüten, die Polizei nicht rein zu lassen, denn der darf in Zukunft bei sich zu Hause vor der Tür stehen, nur bekommt er dort kein Geld dafür - aber eventuell will da auch keiner rein, auch die Polizei nicht - es sei denn, es liegen Hinweise auf dringende Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung vor, dann schon.

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Und es war sicherlich ein paar Jahre her, denn mitterweile ist der Laden bestimmt dicht.

Reiswaffel87  01.02.2011, 15:35

Ha, es gibt also doch noch fundierte Antworten zu dem Thema... DH!

donfuego  02.02.2011, 06:45

So isses.

freede  07.02.2011, 08:33

Recht hat er! Gute Antwort!

Ja, das geht immer noch. Der Besitzer der Diskothek hat schließlich das Hausrecht und kann selbst bestimmen, wen er rein läßt und wen nicht. Da hat sich die letzten 60 Jahre nix dran geändert. Und streng genommen braucht auch die Polizei einen Durchsuchungsbeschlu8 des Gerichts, wenn sie ohne Grund (Gefahr im Verzug) die Diskothek betreten will.

Ggf. könnte ein Polizist ein privates Zutrittsrecht vielleicht gerichtlich einklagen. Aber wer macht das schon.

germanils  01.02.2011, 10:38

Mir würde kein Grund einfallen, auf Basis dessen er klagen könnte...