Welche Blitzlicht-Farben sind erlaubt fürs Privatauto zum Einsatz?

11 Antworten

Schließe mich den Vorredenern an. Blink- und oder Blitzleuchten sind in Privatfahrzeugen tabu. Das bisher noch niemand etwas zu dem kollegen gesagt hat, bezeichne ich als stillschweigende Duldung. Solange wie nichts passiert wird niemand nach schreien aber wenn, oh ha... In einen Bundesländern wird der Gebrauch von Sonderrechten in den Feuerwehr- und Rettungsdienstgesetzen der Länder geregelt, da steht auch drin, welcher Funktionist an seinem PKW was einsetzen kann. Eine EU- weite Regelung gibt es aber nicht. Und Notstandsgesetze greifen in diesem Fall auch nicht.

Es geschehen immer wieder Unfälle, weil übereifrige Freiwillige zu schnell und zu rücksichtslos auf dem Weg zum Gerätehaus fahren. Es gibt für diesen Zweck Dauchaufsetzer mit der Aufschrift "Feuerwehr im Einsatz", die sind jedoch bei vielen Wehren ungern gesehen und haben darüber hinaus für die übrigen Verkehrsteilnehmer keinerlei bindenden Charakter. Die können selbst entscheiden, ob sie zur Seite fahren und dich aus Kulanz durchlassen. Geld ist erlaubt, allerdings wie bereits gesagt wurde nur zuer Absicherung von Gefahren-, Unfall- oder Baustellen sowie an Fahrzeugen, die dafür eine Zulassung haben. Wer ordentlich zum Gerätehaus fährt braucht auch keine Lämpchen.

Da hat Dein Kollege aber mal bisher ziemliches Glück gehabt. Es handelt sich hier um ein Privatfahrzeug, kein Einsatzfahrzeug. Dafür gibt es eindeutige Regelungen. Ma kann die Dinger zwar überall legal käuflich erwerben, aber benutzen darf man sie nicht. Müsste sogar ein deutlicher Hinweis auf der Verpackung stehen. Das ist aber ein allgemeines Problem vieler freiwilliger Feuerwehren. Der Funkmeldeempfänger geht auf, man muss vieleicht von der Arbeit weg und dann ist auch noch jede Ampel rot. Wenn sich da der Einsatzort nicht gerade in der Nähe des Feuerwehrgerätehauses befindet, ist meistens eh alles zu spät. Ist aber leider ein staatliches und finanzielles Problem. Ich wäre auch für mehr Berufsfeuerwehren (auch in ländlichen Gebieten).Würde Arbeitsplätze schaffen. Aber keiner wills bezahlen.

Vorsicht!

Jeder Eingriff in die Beleuchtungsanlage des Fahrzeugs ohne Eintragung führt zum Entzug der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

Das ist auch mit beleuchteten Dachaufsetzern so.

Grüße

Man sollte dazu wissen, was die jeweiligen Leuchten bedeuten und wann man sie nutzen darf.

Grundsätzlich: Blaulicht darfst Du nur mir Genehmigung nutzen.

Gelblicht darfst Du nutzen, um eine Gefahrenstelle STEHEND abzusichern. Bei einer geplanten Gefahr (Baustelle) muss man zusätzlich die rot-weiße Warnlackierung nutzen. Bei plötzlicher Gefahr gehts auch ohne.

Eine fest montierte gelbe Rundumleuchte muss in die Fahrzeugpapiere eingetragen sein. Eine aufgesetzte wird als Ladung betrachtet.

Private Fahrten zur Einsatz- oder Ausrückestelle dürfen nicht mit solch Licht getätigt werden. Sonder- und Wegerecht gibts nur mit genehmigtem Blaulicht + Einsatzhorn. Gelblicht würde eine Gefahr signalisieren (Überbreite, besonders langsam fahrendes Fahrzeug, usw.)

www.blaulicht.org

fastlink  03.11.2009, 10:33

Sehr gut, zudem. am Fahrzeug angebrachte Leuchten müssen hierzu zugelassen sein, man kann nicht einfach eine Leuchte vom Baumarkt aufs Auto montieren, man darf beispielsweise auch keine Fahrradlampe ans Auto basteln, die Lampe muss zur Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr zum jeweiligen Verwendungszweck und am jeweiligen Fahrzeug zugelassen sein.

Und zudem noch, nur weil kein Polizist bislang was gesagt hat heißt das a.) noch lange nicht dass das richtig ist und b.) das auch so bleibt.

Und außerdem, Du hast weder Soner - noch Wegerechte beio Fahrten beispielsweise zur Feuerwehr im Alarmfall, diese Fahrten haben ausschließlich innerhalb der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen, innerorts 50, Ampeln sind zu beachten, kein Vorrang vor Anderen, rechts vor links,.........

AndyFFW  13.12.2009, 16:40
@fastlink

falsch im privat auto bei alarmfahrt zum FW gerätehaus hast du sonderrechte, aber keine wegerechte du darfst also die geschwindigkeitsbegrenzung übertreten, über rote ampeln fahren, andersrum in einbahnstraßen, ect. ABER: unter ausschluss von gefährdung des verkehrs.auch keine fahrlässigen manöver.wenn was passiert bleibt man allein auf seinen kosten sitzen oder schlimmer wenn menschenleben gefährdet worden.muss also jeder für sich entscheiden ob und wie er die sonderrechte nutzt