Unterhalt für 2 Kinder bei Verdienst 1200-1400 € Netto monatlich?

8 Antworten

Selbstbehalt ist bei 1080€.
Er zahlt zu viel.
In der Düsseldorfer Tabelle steht drin in welcher Lohnklasse er ist und was er zahlen muss.
Dein Partner zahlt pro Kind dem Beitag ich glaube es sind um die 300€ pro Kind.
Wenn er Partner 1400€ verdient, der Selbstbehalt bei 1080 liegt darf man ihm 320€ für beide Kinder abziehen.
Er muss ja selbst Miete, Strom, Lebensmittel etc. kaufen.

Er zahlt definitiv etwas zu wenig!! Der Mindestunterhalt (unterste Stufe) der Düsseldorfer Tabelle beträgt für ein 5-jähriges Kind 240,- Euro, für ein 8-jähriges Kind 289,- Euro, zusammen also 529,- Euro. Diesen Betrag muss er auf jeden Fall zahlen. . Auf seinen Selbstbehalt von 1.080,- Euro kann er sich aus zweierlei Gründen nicht berufen: Erstens: Falls er mit Dir zusammen lebt, ist sein Selbstbehalt um 20% zu kürzen. Denn wenn zwei Personen zusamen wirtschaften, sind die Lebenshaltungskosten für ihn geringer. Zweitens: Um wenigstens den Mindestunterhalt zahlen zu können, muss sich Dein Partner notfalls "krumm legen". Erst, wenn er diesen Mindestunterhalt sicherstellen kann, ist asmn irgendwelche eigene Lebensplanung zu denken. Die Kinder gehen allen anderen Absichten vor! Ein Gericht würde deshalb von ihm verlangen, dass er noch einen Nebenjob annimmt, falls er sonst den Mindestunterhalt nicht zahlen kann. Einem Unterhaltspflichtigen können 48 Stunden Wochenarbeitszeit zugemutet werden.

bei dem gehalt ist das zu viel ein bekanter von mit bei einer änlichen situation mit änlichen gehalt bezahlt ca. 180 je kind ich glaube alles bis 1100 euro kann er behalten alles dadrüber da dürfen die rangehen und danach auch den unterhalt berechnen

Der "Mindestunterhalt", auf den ein Kind Anspruch hat, orientiert sich an der "Düsseldorfer Tabelle".

  • Derzeit beträgt er für das fünfjährige Kind 240 Euro und für ein Kind zwischen 6 und 11 Jahren 289 Euro.
  • Da der Mann aber einen "Selbstbehalt" von derzeit 1080 Euro hat, müsste er statt der insgesamt fälligen 529 Euro entsprechend weniger zahlen.

Tatsächlich ist aber nur der Unterhaltsbetrag zu leisten, der im "Unterhaltstitel" festgelegt wurde..., sinkt das Einkommen des Mannes, so darf er erst dann weniger Unterhalt als den titulierten zahlen, wenn er einen bestehenden Titel "abändern" lassen hat.

Gibt es keinen Unterhaltstitel, so bräuchte der Mann keinen festen Betrag zu zahlen - einen solchen Unterhalt könnte die Kindsmutter tatsächlich nur mit einem Titel von ihm einfordern bzw. einklagen/ pfänden.

  • In diesem Fall sollte sie im Interesse der Kinder einen Titel erstellen lassen - das könnte im Rahmen einer kostenlosen Beistandschaft beim Jugendamt erfolgen.
  • Der unterhaltspflichtige Elternteil selbst kann hingegen keine Beistandschaft für ein Kind eröffnen lassen.

Hallo,

nach Düsseldorfer Tabelle muss er für jedes Kind den Mindestunterhalt zahlen. Das sind für die beiden zusammen eigentlich 503,- €. Grundsätzlich ist bei Minderjährigen das halbe Kindergeld bei Volljährigen das gesamte Kindergeld anzurechnen.

Sofern eine Mangelberechnung vorgenommen werden muss, weil der Eigenbedarf nicht mehr gedeckt ist, kann sich dieser Betrag noch weiter reduzieren. Sofern Ehegattenunterhalt zusätzlich zu entrichten ist, erhöht das den Zahlbetrag natürlich wieder. Aber nur insoweit der Eigenbedarf (derzeit 880,- gegenüber minderjährigen Kindern) nicht gefährdet ist.

Da das aus Deiner Beschreibung so alles nicht genau erkennbar ist, rate ich Euch bei der vorliegenden Konstellation ggf. einen Anwalt mit der Prüfung zu beauftragen. Hierfür könnt ihr bei der Sozialbehörde ggf. einen Beratungsschein beantragen.

Ich hatte - warum auch immer - aus Versehen eine alte Tabelle zur Hand.

Nach der neuen von 2016 sind es:

bis 1.500   335+384=719 abz. jeweils halbes Kindergeld.