Kindesunterhalt - Nachweis über Kontoauszug nicht ausreichend?

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Den Nachweis hat dein Ex - zu erbringen,er muss seiner Mitwirkungspflicht nachkommen,also seine Kontoauszüge vorlegen und dann sieht das Jobcenter nicht nur den Eingang,sondern auch die Höhe es Unterhalts !

Was von dir ggf. gefordert werden könnte ist,dass du Nachweise über die Höhe deines Einkommens zu erbringen hast,damit das Jobcenter evtl.die korrekte Höhe des gezahlten Unterhalts ans Kind prüfen kann.

Denn auch wenn du ihm nicht mehr zum nachehelichen Unterhalt verpflichtet sein würdest,könnte es durch einen höheren Unterhalt fürs Kind dazu kommen,dass sich der Leistungsanspruch deines Ex - verringern würde.

Läge nämlich dein gezahlter Unterhalt fürs Kind über seinem eigenen Bedarf,dann würde das Jobcenter den Überschuss dem Kindergeld zurechnen und auf den Bedarf bzw.die Leistung deines Ex - anrechnen,weil dein Kind dann diesen Überschuss des Kindergeldes nicht mehr zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würde.

So könnte das Jobcenter dann Leistungen für deinen Ex - einsparen.

Vielen Dank, so sehe ich das ja auch. Nur meint wie gesagt, das JC, die Kontoauszüge reichen nicht aus, und ich solle bestätigen, dass ich Kindesunterhalt in Höhe der Düsseldorfer Tabelle zahle... 

Ja, der Kindesunterhalt, den ich zahle, deckt den Bedarf meines Sohnes in dieser Bedarfsgemeinschaft.

@passaufdichauf

Die wollen nicht den Nachweis das du Kindesunterhalt zahlst,dafür haben sie ja schon Kontoauszüge gesehen bzw. in Kopie von dir bekommen,sondern sie wollen wissen,ob du diesen auch tatsächlich nach der Düsseldorfer Tabelle zahlst !

Das bedeutet,sie wollen einen Nachweis über dein Einkommen haben,es kann ja so sein wie ich geschrieben habe,dass du ggf.mehr zahlen müsstest als du es tust und somit das Jobcenter noch weniger für deinen Ex - zahlen müsste,dass ginge dann solange so weiter,bis dann ggf.mal das volle Kindergeld auf die Leistung deines Ex - angerechnet wurde.

Es zählt ja nicht nur dein monatliches Nettoeinkommen,sondern auch die Sonderzahlungen die im laufe des Jahres erzielt werden,also dein unterhaltsrelevantes Nettoeinkommen.

Dabei müssen natürlich dann auch deine Aufwendungen für die Beschäftigung berücksichtigt werden und ggf.weitere Beträge die du absetzen kannst.

Solltest du tatsächlich mehr zahlen als du müsstest,dann würde ich das unterlassen,denn das kommt wie gesagt nicht deinem Kind zugute,sondern dadurch spart nur das Jobcenter Leistungen ein.

Dann kauf deinem Kind mal was nebenbei oder geht ins Kino,da hat es wenigstens etwas davon.

Denn wenn sie tatsächlich nur einen Nachweis über die Zahlung haben wollten,dann hätten sie ja praktisch einen doppelten Nachweis,einmal könnte und müsste dein Ex - den Eingang des Unterhalts nachweisen und du könntest die Überweisung auch nachweisen und das würde 100 % ausreichend sein.

@isomatte

Ich hab ein Foto des Schreibens als eigene Antwort eingestellt, weil ich es als Kommentar nicht geschafft habe.

Die wollen in der Tat einen Nachweis, ab wann der Unterhalt bezahlt wurde, und zwar nicht als Kontoauszug...

@passaufdichauf

Das Schreiben ist ja an deinen Ex - gerichtet und nicht an dich !

Er muss einen Nachweis erbringen seit wann er Unterhalt für das Kind von 414 € bekommt und wenn er selber ab der Änderung des Unterhalts auf diese 414 € lückenlos seine Kontoauszüge vorlegen würde,muss das dem Jobcenter als Nachweis ausreichen.

Denn dann ist ja nachzuvollziehen ab wann er mehr Unterhalt bekommt bzw.an wann dieser sich geändert hat.

Du könntest dich mit ihm absprechen und ihm ein kurzes formloses Schreiben fertig machen und zusenden,aus dem du dann noch einmal den Beginn der Zahlung bestätigst,Datum und Unterschrift nicht vergessen.

Er muss ja laut dem Schreiben auch noch einen Einkommensnachweis für Oktober beibringen.

Danke dir für deinen Stern !

Das finde ich auch etwas merkwürdig. Was soll denn passieren, wenn du nicht antwortest? Die können dich ja zu nichts zwingen.


Ist das Jobcenter direkt an dich herangetreten oder über deinen Ex-Mann?

Nicht direkt an mich (würde mich ja auch wundern, woher die meine Anschrift hätten), sondern sie fordern dies in einem Anschreiben an meinen Ex.

@passaufdichauf

Hast du es gesehen oder sagt er es nur?


Ehrlich gesagt, würde ich das ignorieren. Kommt direkt vom JC etwas, könnte man nochmal darüber nachdenken. Ist aber hier meine persönliche Meinung. Aber ich halte halt wenig von vorauseilendem Gehorsam.

Leider bin ich nicht in der Lage, Fotos hier als Kommentar einzustellen, daher als eigene Antwort.

Ich habe mir mal das Schreiben "besorgt". Die wollen nicht ernsthaft ne Berechnung, das ich den korrekten Unterhalt zahle, sondern einen Nachweis, seit wann ich welchen Unterhalt zahle (ich habe die Höhe 08-2015 angepasst wegen der Erhöhung der Düsseldorfer Tabelle). Wie soll das denn glaubhafter gehen als über einen Kontoauszug?

 - (Jobcenter, Unterhalt, Scheidung)

Die wollen den Nachweis von ihm, nicht von Dir.

Anders als Kontoauszug geht da doch gar nicht.

Anrufen, nachfragen, was da gemeint ist.

im ersten Jahr nach der Scheidung zahlt doch der besser verdienende Ex-Partner dem andern noch Unterhalt /Aufstockung die ist doch schon in der Trennungsvereinbarung festgehalten! Demnach bist Du doch mindestens bis Sep. 2016 auch für den Ex finanziell noch zuständig..

wenn Du nur den Kindesunterhalt per Dauerauftrag zahlst fehlt der Beleg über die Unterhaltszahlungen an den Ex, die mußt Du nachweisen. Wenn Du ihm das bar gegeben hast mußt Du dann eine schriftliche Bestätigung /Aussage diesbezüglich nachreichen.

Trennungsjahr endete April 2014! Ich kann nichts für langsame deutsche Gerichte. Ich bin schon lange nicht mehr für den Ex zum Unterhalt verpflichtet. In der Frage geht es um den NACHWEIS über die Zahlung des KINDESUNTERHALTES.

@passaufdichauf

Trennungsjahre können bis zu 3 Jahren ausgedehnt werden .. aber Du schreibst doch Du bist im Sep. 2015 geschieden, erst ab dem Dat. beginnt das erste nacheheliche Scheidungsjahr zu laufen .. 

entweder hast Du ein Datum falsch getippt, oder setzt auf nicht korrekte Informationen, bzw. hast etwas überlesen.. ..denn  das Scheidungsrecht gilt für alle einheitlich.

@himako333

Er hat keinen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Der Sohn ist 14 Jahre alt, mein Ex-Mann könnte arbeiten, wenn er wollte.

Ihr Mann hat offenbar Hartz 4 beantragt oder bezieht dies bereits. Das Jobcenter muss prüfen, ob Ihr Mann einen Unterhaltsanspruch gegen Sie hat, denn in diesem Fall müssen sie kein oder nur weniger Hartz-4 zahlen. Solange die Aufforderungen an Ihren Mann gehen, müssen Sie gar nichts unternehmen. Es kann aber passieren, dass das Jobcenter auch unmittelbar von Ihnen Auskünfte verlangt. Dem müssen Sie dann nachkommen. Ob Ihr Mann einen Unterhaltsanspruch gegen Sie hat, muss genau geprüft werden. Es ist nicht so, dass dieser Unterhaltsanspruch mit Ende des Trennungsjahres wegfällt. Auch nach dem Trennungsjahr kann man Unterhat verlangen, wenn man weniger Einkommen hat als der andere Ehegatte. Natürlich muss man in Vollzeit arbeiten gehen, wenn man das gesundheitlich kann. Näheres zur Arbeitspflicht Ihres Mannes können Sie z.B. unter http://www.scheidung-online.de/unterhalt/ehegattenunterhalt/erwerbsobliegenheit/index.php nachlesen.

Es geht dem Jobcenter offenbar nur um den Nachweis der Zahlung des KINDESunterhalt. Da muss doch der Kontoauszug ausreichen. Jeder, der einmal einen Blick in die Düsseldorfer Tabelle geworfen hat, sieht, dass ich freiwillig mehr bezahle.

Das ich meinem Ex gegenüber nicht mehr unterhaltsverpflichtet bin, durfte ich schon im letzten Jahr (mittels Anwalt) nachweisen.

Ihm wurde dort bereits (wegen diverser Eigenkündigungen) ein fiktives Einkommen angesetzt.

@passaufdichauf

Falls Sie mehr Kindesunterhalt zahlen, als Sie nach der Düsseldorfer Tabelle müssten,. würde ich dies an Ihrer Stelle beenden. Denn Der Mehrbetrag wird vom JC als Einkommen angerechnet und führt dazu, dass die Bedarfsgemeinschaft, bestehend aus Ihrem Mann und dem Kind, entsprechend weniger Hartz 4 bekommt. Mit anderen Worten: Wenn Sie mehr zahlen, kommt das Geld nicht etwa Ihrem Kind zugute, sondern dem Jobcenter.