Beratung und Hilfe nach Trennung/ Scheidung, Jugendamt, Anwalt oder wo?

5 Antworten

Unterhalt

Dein Mann müsste für das Kind Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nach der Scheidung evt. noch eine zeitlang nachehelichen Unterhalt (bis das Kind 3 Jahre alt ist) leisten. Sollte er selbst über kein Einkommen verfügen und kann deswegen keinen Unterhalt zahlen, solltest du Unterhaltsvorschuss beantragen. 

Scheidung 

Die Scheidungsantrag kann nach dem Trennungsjahr durch einen Rechtsanwalt gestellt werden. Insoweit ist eine anwaltliche Vertretung notwendig. Im Rahmen der einvernehmlichen Scheidung kann es allerdings ausreichend sein, dass ein Ehegatte anwaltlich vertreten ist.  Durch die Scheidung entstehen Gerichts- und Rechtsanwaltskosten. Solltest du kein oder nur ein geringes Einkommen haben, kannst du Verfahrenskostenhilfe beantragen. Sofern diese bewilligt wird, werden die Scheidungskosten für dich vom Staat übernommen. Zu den genauen Voraussetzungen der Verfahrenskostenhilfe kannst du z.B. hier - oder auf vielen anderen Seiten nachlesen, wenn du magst: https://www.online-scheidung-deutschland.de/scheidungskosten/prozesskostenhilfe

Umgangs- und Sorgerecht für das Kind 

Wird ein Kind in der Ehe geboren, sind die Eltern beide sorgeberechtigt. Daran ändert sich auch mit der Scheidung nichts. Ein Antrag auf Übertragung der alleinigen Sorge muss gut begründet sein; die Anforderungen daran sind sehr streng. Häufiger zu finden ist da schon eher die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts, als ein Teil des Sorgerechts, auf einen Elternteil.

Unabhängig vom Sorgerecht steht dem betreuenden Elternteil ein Umgangsrecht mit dem Kind zu und umgekehrt. Dort könnt ihr euch einigen, wie ihr wollt. Vorgeschrieben ist gesetzlich nichts. Kommt ihr zu keiner Einigung, ist es ratsam das Jugendamt als Hilfe hinzu zuziehen. Hilft auch das nichts, entscheidet im Falle des Falls das Familienrecht über Art und Umfang des Umgangsrechts. 

Die Internetseite der Bundeskonferenz der Erziehungsberatung (http://www.bke.de/virtual/ratsuchende/beratungsstellen.html?SID=069-6AC-1BA-8ED) bietet Anlaufstellen, was die Beziehung mit dem Kind angeht.

Für den Rest gibt es auch Beratungsstellen von kirchlichen und freien Trägern, deren Angebote du jedoch auf ihrer jeweiligen Internetseite findest. Anbieter sind u.a. Diakonie und Caritas.

Natürlich hilft auch das örtliche Jugendamt oder ein Anwalt, wobei der vermutlich nicht kostenlos berät.

huegelchen  16.04.2017, 18:46

Der Anwalt berät nicht kostenlos, doch wenn das Einkommen gering ist, kann sie sich beim Amtsgericht ihres Wohnortes einen Beratungsschein ausstellen lassen. Dann zahlt sie einmalig 10 oder 15 Euro an den Anwalt.

Der Mann wäre vorrangig für das Kind unterhaltspflichtig... und nachrangig ggf. noch für dich - vorausgesetzt, er ist entsprechend "leistungsfähig", also erzielt ein ausreichend hohes Einkommen für den/die Unterhalte...  Ist das nicht der Fall, müsstest du staatliche Unterstützung beanspruchen

Das Jugendamt kann dir dabei helfen, den Unterhalt für das Kind einzufordern.

Für dich wären dein Anwalt und das Jobcenter die Ansprechpartner.

Erst mal zum Jugendamt damit du Unterhalt für dein Kind bekommst.
Dann kannst du dir einen Anwalt nehmen, der wird für dich die Unterhaltsfrage und alles weiter klären. Du musst erst mal mindestens 1 Jahr getrennt leben damit du dich scheiden lassen kannst.

Die Anwaltskosten musst du erst mal nicht selber zahlen wenn du zu wenig Einkommen hast.

Dann würde ich mich an deiner Stelle noch beim Jobcenter erkundigen wie es da mit finanzieller Unterstützung aussieht.

Du musst Unterhaltsvorschuss beantragen (beim Jugendamt). Er müsste auch für dich Unterhalt leisten, bis das Kind 3 Jahre alt ist.

Wovon habt ihr denn bisher gelebt? Als Student konnte er doch wohl kaum für eine Familie aufkommen.