ist es eine Straftat. Darf sie die Polizei rufen?

6 Antworten

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Hausfriedensbruch. Ihr habt das Hausrecht deiner Tante übertragen.

Noch ist es keine Straftat. Die Tante möge aber dem Störer ein Hausverbot erteilen. Wiederholt sich dann der Vorgang kann Strafanzeige gestellt werden §123 StGB

Natürlich. Hausfriedensbruch.

hausfriedensbruch, deine tante ist "temporär" wohnungsinhaber

Ja, die Tante darf die Polizei rufen. Das fällt unter Ruhestörung, und es besteht die Gefahr dass er dadurch fremdes Eigentum beschädigt. Hausfriedensbruch ist es, wenn ich folgendes richtig interpretiere, (noch) nicht. Denn ...

Störungen, die noch außerhalb der Wohnung oder des Besitztums bzw. an dessen Rand stattfinden sowie das Schlagen oder Treten gegen eine Tür sowie Störanrufe fallen nicht unter Hausfriedensbruch (Quelle: Wiki, Absatz Tatbestandsmerkmale)

http://de.wikipedia.org/wiki/Hausfriedensbruch_%28Deutschland%29#Tatbestandsmerkmale

Schnittchenfan  04.12.2020, 11:12

Es ist eine (versuchte Nötigung §240 ), wenn er durch derartigen Terror die Tante dazu veranlassen will, ihn hereinzulassen. Das Treten gegen die Tür kann man zusätzlich als (versuchte) Sachbeschädigung werten.