Einstellung eines Ordnunswidrigkeitenverfahrens?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Solltest du mit deiner Aussage die Tatvorwürfe entkräftet haben, kriegst du darüber natürlich eine Mitteilung.

Ansonsten folgt der Bußgeldbescheid.

Sei aber vorsichtig bei der Anhörung. Diese kann Einfluss auf die tatsächliche Höhe des Bußgeldes haben.

Es gibt Ordnungswidrigkeiten, die nicht wie im Straßenverkehr an einen Bußgeldkatalog gebunden sind.

Die Bußgelder haben dort nur eine maximale Höhe für Extremfälle. Die tatsächliche Hose entscheidet der Sachbearbeiter. Wenn du in der Anhörung also pampig wirst, oder erschwerende Sachen hinzufügst, kann das Bußgeld höher ausfallen.

Umgekehrt geht es auch. Wenn du entlastende Dinge vorbringst, kann sich ein Bußgeld auch verringern, oder komplett entfallen. Letzteres erst recht dann wenn du die Tat nicht begangen hast.

Im Straßenverkehr bekommt der Fahrzeughalter einen Kostenbescheid über die Verfahrenskosten wenn er die Anhörung nicht genutzt hat, und der Fahrzeugführer nicht, und nicht anders ermittelt werden konnte.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

man wird informiert, den bogen niemals ausfüllen

Bergfex49  14.09.2021, 11:10

warum soll der Bogen niemals ausgefüllt werden?