Ist es besser ALG 1 oder Krankengeld zu bekommen in Hinblick auf eine laufende Kündigungsschutzklage, bei der vermutlich dann eine Abfindung gezahlt wird?

2 Antworten

Eine Abfindung wird nicht auf ALG1 angerechnet. ALG1 ist eine Versicherungsleistung, die unabhängig vom Vermögen oder Haushaltseinkommen bezahlt wird.

Bei einer fristlosen Kündigung seitens AG wird aber erst mal unterstellt, dass man nicht unverschuldet in die Arbeitslosigkeit geraten ist, was eine ALG1-Sperre nach sich zieht. Mit welcher Begründung wurde Dir fristlos gekündigt?

Ich bin seit mehreren Monaten in einem Rechtsstreit mit dem AG. Ich habe fristgerecht gekündigt wegen Mobbing und Betruges. Das hat er zum Anlass genommen fristlos zu kündigen.

@Hans18402

Wenn Du das Mobbing nachweisen kannst (Attest vom Arzt, etc.) erwartet Dich natürlich keine Sperre vom Amt bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag mit Abfindung.

Die Abfindung spielt keine Rolle für den ALG1-Bezug. Da wird nichts angerechnet.

Lediglich bei einer Sperre (wenn Du das Mobbing nicht nachweisen kannst) sollte man dies bei der Verhandlung der Abfindung berücksichtigen. Die Abfindung sollte dann entsprechend hoch sein, dass man die Sperrzeit gut überbrücken kann.

@Gerneso

Ich habe die Kündigungsschutzklage und erstmal die Krankenscheine mit Angabe des Grundes für das Arbeitsamt. Ich schaue mal was die dazu sagen. Attest bekomme ich bestimmt vom Arzt wenn das notwendig wäre.

Du wirst auch trotz Krankschreibung NICHT umhinkommen, dich unverzüglich nach Bekanntwerden der Kündigung beim Arbeitsamt zu melden.  Ab dann nimmt die Sache von alleine ihren Lauf. Da hast du keinen Einfluss drauf.