Kündigung während des Krankengeldes, wie weiter?
Wie sieht es aus wenn man im Krankengeld ist, bzw. während der letzten "Arbeitstage" ins Krankengeld fällt. Zählt, dann das Krankengeld weiter bis zur „Gesundschreibung“?
Wie sieht es mit der persönlichen vor Ort arbeitslos Meldung aus? Da wurde mir gesagt, dass man dafür gesundgeschrieben sein muss. Auch zwecks ALG 1. Arbeitssuchend melden, geht online oder telefonisch.
Oder wie sieht es aus, wenn ich noch krankgeschrieben bin.. sagen wir bis Freitag und Montag eine neue Stelle anfange. (Oder man spricht mit dem Arzt, dasss er bis Sonntag krankschreibt, falls es da Probleme mit der Versicherung gibt).
Woran sollte man sich da wenden? Agentur für Arbeit? Krankenkasse? Was, wenn man schon eine neue Stelle hätte?
5 Antworten
Wenn der letzte Arbeitstag in den Krankheitszeitraum fällt, kannst du dich "arbeitssuchend" melden. Das ist auch telefonisch möglich.
"Arbeitslos"melden , kannst du dich erst dann, wenn du dem Arbeitsmarkt auch wieder zur Verfügung stehst. Das muss dann PERSÖNLICH erfolgen. AlG1 Anspruch hast du erst ab dem Tag dieser persönlichen Meldung.
Gehtz es hier um "Lohnfortzahlung im Krankheitsfall" oder um "Krankengeld"? Krankengeld kommt von der Versicherung, Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber.
Du musstdich sofort bei Bekanntwerden der Arbeitslosigkeit ans die Agentur für Arbeit wednedn, nicht erst bei Beginn der Arbeitslosigkeit. Das ist dann auch der Zeitpunkt und der Ansprechpartner für deine Frage(n).
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung geht nicht verloren, wenn der Arbeitnehmer wegen Krankheit gekündigt wird; sogenannte Anlasskündigung. ... Er besteht dann für ganze sechs Wochen, falls der Arbeitnehmer so lange arbeitsunfähig ist. Sogar dann, wenn der Arbeitnehmer schon gekündigt und das Arbeitsverhältnis beendet ist.20.12.2015
Ansonsten schon mal hier einlesen:
https://www.ahs-kanzlei.de/2015/12/lohnfortzahlung-kuendigung-krankheit/
Krankengeld erhältst du auch noch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, so lange wie du eben AU bist.
Arbeitslos melden kannst du dich online oder telefonisch, musst dich aber am ersten Tag nach deiner AU dann persönlich im Amt arbeitslos melden, damit du ALG I bekommst.
Wenn du nach der Erkrankung direkt in ein neues Arbeitsverhältnis gehst, brauchst du beim Amt nichts weiter zu tun. Der Arzt sollte dann bloß die AU bis zum letzten Tag vor Arbeitsaufnahme ausstellen, damit du lückenlos Geld erhältst und auch sozialversichert bist.
Krankengeld wird bis zu 72 Wochen gezahlt - dann wird ausgesteuert
Krankengeld wird selbstverständlich nur für Zeiten der Krankheit gezahlt, liegt keine Krankschreibung mehr vor, erfolgt auch keine Zahlung
wer arbeitslos wird (auch während laufender Krankheit) muss sich arbeitslos melden (auf die Erkrankung hinweisen)
Sobald du weißt, dass du gesund bist, kannst du wieder arbeiten.
Informiere die Krankenkasse und deinen Arbeitgeber darüber.