Kündigung während des Krankengeldes, wie weiter?

5 Antworten

Wenn der letzte Arbeitstag in den Krankheitszeitraum fällt, kannst du dich "arbeitssuchend" melden. Das ist auch telefonisch möglich.

"Arbeitslos"melden , kannst du dich erst dann, wenn du dem Arbeitsmarkt auch wieder zur Verfügung stehst. Das muss dann PERSÖNLICH erfolgen. AlG1 Anspruch hast du erst ab dem Tag dieser persönlichen Meldung.

Gehtz es hier um "Lohnfortzahlung im Krankheitsfall" oder um "Krankengeld"? Krankengeld kommt von der Versicherung, Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber.

Du musstdich sofort bei Bekanntwerden der Arbeitslosigkeit ans die Agentur für Arbeit wednedn, nicht erst bei Beginn der Arbeitslosigkeit. Das ist dann auch der Zeitpunkt und der Ansprechpartner für deine Frage(n).

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung geht nicht verloren, wenn der Arbeitnehmer wegen Krankheit gekündigt wird; sogenannte Anlasskündigung. ... Er besteht dann für ganze sechs Wochen, falls der Arbeitnehmer so lange arbeitsunfähig ist. Sogar dann, wenn der Arbeitnehmer schon gekündigt und das Arbeitsverhältnis beendet ist.20.12.2015

Ansonsten schon mal hier einlesen:

https://www.ahs-kanzlei.de/2015/12/lohnfortzahlung-kuendigung-krankheit/

Krankengeld erhältst du auch noch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, so lange wie du eben AU bist.

Arbeitslos melden kannst du dich online oder telefonisch, musst dich aber am ersten Tag nach deiner AU dann persönlich im Amt arbeitslos melden, damit du ALG I bekommst.

Wenn du nach der Erkrankung direkt in ein neues Arbeitsverhältnis gehst, brauchst du beim Amt nichts weiter zu tun. Der Arzt sollte dann bloß die AU bis zum letzten Tag vor Arbeitsaufnahme ausstellen, damit du lückenlos Geld erhältst und auch sozialversichert bist.

Familiengerd  26.12.2019, 18:05
Arbeitslos melden kannst du dich online oder telefonisch

Nein, die Arbeitslosmeldung ist nur persönlich "vor Ort" möglich.

Online oder telefonisch ist die Arbeitsuchendmeldung möglich.

francis1505  26.12.2019, 18:09
@Familiengerd

Und welchen Unterschied macht diese Wortklauberei so lange Arbeitsunfähigkeit besteht?

Familiengerd  26.12.2019, 18:15
@francis1505

Das ist keine Wortklauberei (weil Du den Unterschied nicht kennst?), sondern das vorgeschriebene Verfahren der Agentur für Arbeit!

Es besteht ein gravierender Unterschied zwischen der Arbeitsuchendmeldung und der Arbeitslosmeldung!

Arbeitsuchend melden muss sich ein Arbeitnehmer vor Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses (wenn die verbleibende Zeitspanne das zulässt), spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Kündigung. Ein Versäumnis hat in der Regel eine 1-wöchige Sperre/Verkürzzung des Bewilligungtszeitraumes zur Folge.

Arbeitslos melden muss sich kein Arbeitnehmer. Will er Arbeitslosengeld beanspruchen, sollte das aber spätestens am ersten Tag der tatsächlichen Arbeitslosigkeit geschehen, weil erst dann der "reale" Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht.

francis1505  26.12.2019, 18:16
@Familiengerd

Ich kenne das Procedere, weil ich es selber schon durchgemacht habe. Die Kernfrage hier war aber eine andere.

Die Arbeitssuchendmeldung muss übrigens drei Monate vor Arbeitslosigkeit oder innerhalb von drei Tagen nach deren Erfahren erfolgen.

Familiengerd  26.12.2019, 18:18
@francis1505

Ich habe auch nicht auf die Frage geantwortet, sondern Deine falsche Aussage kommentiert/richtiggestellt.

Und wenn Du das schon einmal "durchgemacht" hast, solltest Du es eigentlich besser wissen.

francis1505  26.12.2019, 18:21
@Familiengerd

Ich bin eben nicht so kleinkariert, weil ohnehin die wenigsten den Unterschied kennen.

Im Übrigen kann man sich sehr wohl auch online oder telefonisch arbeitslos melden, denn so lange man arbeitsunfähig ist, braucht es auch keine persönliche Meldung.

Familiengerd  26.12.2019, 19:21
@francis1505

Erstens hat das nichts mit "kleinkariert" zu tun; wenn Du das meinst, dukumentierst Du damit nur Deine Unkenntnis und Ignoranz.

Und zweitens ist Deine Behauptung schlicht und einfach falsch, man könne sich auch online/telefonisch arbeitslos melden.

Dass man sich während einer Erkrankung nicht arbeitslos melden kann - ob online/telefonisch oder persönlich - habe ich ja selbst bereits geschrieben!

Eben richtig lesen und sich auf der Seite der Agentur für Arbeit kundig machen!!

francis1505  26.12.2019, 19:24
@Familiengerd

Ja, du hast Recht, du neunmalkluger Ober-Familiengerd. Und jetzt nerv mich bitte mit deiner Klugscheißerei nicht weiter.

Familiengerd  26.12.2019, 19:27
@francis1505

Ach, so eine Type bist Du - keine Ahnung haben, aber sich aufblasen wie ein Frosch und große Töne spucken, um seine Unkenntnis zu zu kompensieren!

Krankengeld wird bis zu 72 Wochen gezahlt - dann wird ausgesteuert

Krankengeld wird selbstverständlich nur für Zeiten der Krankheit gezahlt, liegt keine Krankschreibung mehr vor, erfolgt auch keine Zahlung

wer arbeitslos wird (auch während laufender Krankheit) muss sich arbeitslos melden (auf die Erkrankung hinweisen)

Familiengerd  26.12.2019, 18:03
wer arbeitslos wird (auch während laufender Krankheit) muss sich arbeitslos melden (auf die Erkrankung hinweisen)

Nein.

Während einer Erkrankung kann man sich nicht arbeitslos melden, da die Voraussetzung dafür ist, dass man dem Arbeitsmarkt zur Vermittlung zur Verfügung steht - das ist bei Erkrankung aber nicht der Fall. Außerdem ist die Arbeitslosmeldung kein "Muss".

Möglich ist die Arbeitssuchendmeldung.

Familiengerd  26.12.2019, 19:33
@frodobeutlin100

Das betrifft das Ausfüllen von Formularen - das kann man tun, wann und so viel man will.

Aber die erforderliche Arbeitslosmeldung hat damit nichts zu tun und ist während einer Erkrankung aus besagtem Grund nicht möglich!

frodobeutlin100  26.12.2019, 22:16
@Familiengerd

es ist sehr wohl möglich ... aber manche wissen offensichtlich chronisch alles besser ...

Familiengerd  27.12.2019, 00:21
@frodobeutlin100

Wenn "manche" etwas besser wissen, dann wissen sie es eben besser!

Die Praxis der Agenturen für Arbeit ist so, dass während einer Erkrankung keine Arbeitslosmeldung erfolgen kann; das ist auch logisch, weil eine Arbeitslosmeldung "eigentlich" die Vermittlungsfähigkeit voraussetzt, die bei Erkrankung nun einmal nicht gegeben..Die Sozialgerichte (warum die deswegen überhaupt angerufen werden, ist mir schleierhaft) entscheiden teilweise dagegen.

Sobald du weißt, dass du gesund bist, kannst du wieder arbeiten.

Informiere die Krankenkasse und deinen Arbeitgeber darüber.