Kündigung während des Krankengeldes, wie weiter?

5 Antworten

Wenn der letzte Arbeitstag in den Krankheitszeitraum fällt, kannst du dich "arbeitssuchend" melden. Das ist auch telefonisch möglich.

"Arbeitslos"melden , kannst du dich erst dann, wenn du dem Arbeitsmarkt auch wieder zur Verfügung stehst. Das muss dann PERSÖNLICH erfolgen. AlG1 Anspruch hast du erst ab dem Tag dieser persönlichen Meldung.

Gehtz es hier um "Lohnfortzahlung im Krankheitsfall" oder um "Krankengeld"? Krankengeld kommt von der Versicherung, Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber.

Du musstdich sofort bei Bekanntwerden der Arbeitslosigkeit ans die Agentur für Arbeit wednedn, nicht erst bei Beginn der Arbeitslosigkeit. Das ist dann auch der Zeitpunkt und der Ansprechpartner für deine Frage(n).

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung geht nicht verloren, wenn der Arbeitnehmer wegen Krankheit gekündigt wird; sogenannte Anlasskündigung. ... Er besteht dann für ganze sechs Wochen, falls der Arbeitnehmer so lange arbeitsunfähig ist. Sogar dann, wenn der Arbeitnehmer schon gekündigt und das Arbeitsverhältnis beendet ist.20.12.2015

Ansonsten schon mal hier einlesen:

https://www.ahs-kanzlei.de/2015/12/lohnfortzahlung-kuendigung-krankheit/

Krankengeld erhältst du auch noch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, so lange wie du eben AU bist.

Arbeitslos melden kannst du dich online oder telefonisch, musst dich aber am ersten Tag nach deiner AU dann persönlich im Amt arbeitslos melden, damit du ALG I bekommst.

Wenn du nach der Erkrankung direkt in ein neues Arbeitsverhältnis gehst, brauchst du beim Amt nichts weiter zu tun. Der Arzt sollte dann bloß die AU bis zum letzten Tag vor Arbeitsaufnahme ausstellen, damit du lückenlos Geld erhältst und auch sozialversichert bist.

Krankengeld wird bis zu 72 Wochen gezahlt - dann wird ausgesteuert

Krankengeld wird selbstverständlich nur für Zeiten der Krankheit gezahlt, liegt keine Krankschreibung mehr vor, erfolgt auch keine Zahlung

wer arbeitslos wird (auch während laufender Krankheit) muss sich arbeitslos melden (auf die Erkrankung hinweisen)

Sobald du weißt, dass du gesund bist, kannst du wieder arbeiten.

Informiere die Krankenkasse und deinen Arbeitgeber darüber.