Ist es als Azubi möglich Bußgeld an das Straßenverkerhsamt in Raten zu zahlen?

4 Antworten

Dazu aus dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG):


§ 18 Zahlungserleichterungen

Ist dem Betroffenen nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten, die Geldbuße sofort zu zahlen, so wird ihm eine Zahlungsfrist bewilligt oder gestattet, die Geldbuße in bestimmten Teilbeträgen zu zahlen.

Also: Wenn es dir nicht zuzumuten ist, eine Geldbuße in voller Höhe sofort zu zahlen, dann hast du aufgrund dieser Vorschrift sogar einen gesetzlichen Anspruch auf eine Zahlungsfrist (Stundung) oder eine Ratenzahlung. Zum Nachweis der Unzumutbarkeit musst du natürlich deine wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen - das ist offenbar das, was einige deiner Quellen als "Zettelkrieg" bezeichnen. Aber sooo schlimm ist das sicher nicht. Ruf bei der Stelle an, die dir den Bußgeldbescheid geschickt hat und erkläre, dass du eine Ratenzahlung vereinbaren möchtest. Man wird dir dann schon sagen, was du dazu tun musst. Überlege dir vorher, welche Rate du zahlen könntest - es sollte aber ein "vernünftiger" Betrag sein.

Um weiteren Ärger zu vermeiden solltest du vor Ablauf der Zahlungsfrist dort anrufen. Ein Bußgeldbescheid wird 2 Wochen nach seiner Zustellung rechtskräftig, wenn kein Einspruch eingelegt wird. Nach Eintritt der Rechtskraft beträgt die Zahlungsfrist weitere 2 Wochen. Dein Anruf sollte also vor Ablauf von 4 Wochen nach der Zustellung des Bußgeldbescheides erfolgen

Grundsätzlich ist das möglich.

Sobald Du den Bußgeldbescheid hast wende Dich an die zuständige Stelle, bitte um Ratenzahlung und mache einen Vorschlag wie Du die Summe begleichen möchtest.

Die Kasse und die Vollstreckungsstellen sind befugt wenn das begehren eingeht, Ratenzahlungen bis max 6 mon. zu gewähren, Ein Aussezer hebt das wieder auf.

Bley 1914

Wieso hast du noch nicht angerufen und gefragt? Wenn du das nicht schaffst, kannst du nicht schlau sein. Das sollte dir sorgen machen.