Ist eine Mail an einen RA als Aussage rechtskräftig

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Rechtsanwaltsgeschriebsel IMMER per Post am Besten per Einschreiben ... auch Einwerfen unter Zeugen oder persönlich Abgeben uner zeugen ... Email ist zwar alla Rechtsverdreher wenn man Beklagter ist gern mal ein von wegen "heutzutage ebenso wichtig wie briefkasten lehren" ber nix da ... bei Rechtsstreitigkeiten immer immer was zum anfassen also schriftlich am besten unter Zeugen / begaubigt / mit persönlicher Untershrift haben schicken fordern !!! Keiner kann beweisen das eine Mail erhalten wurde bzw. von der richtigen person gelesen wurde ... und huch aus versehen gelöscht ... Mal abgesehen davon das mail heutzutage sehrwohl ein unter entsprechenden Umständen anerkanntes "Schriftstück"/Zustellung/Mitteiung ist sollte man doch meinen das das in einer ordentlichen Kanzlei auch ankommt ... O.o ... würde aber empfehlen jegliche weitere Kommunikation NUR per Postweg und dazu in diesem Fall am Besten direkt mit einschreiben UND Empfangsbestätigung.

welseniederung 
Fragesteller
 14.05.2014, 23:44

Danke. Es sollte schnell gehen deshalb dieser weg. Aber muss mich erst wieder an die Geflogeheiten gewöhnen. In der heutigen Zeit geht doch alles per Mail und Anhang

Die Tatsache, dass du einen Absenderbericht hast, ist noch kein Beweis, dass der Empfänger die mail bekommen hat. Sie kann irgendwo verloren gegangen sein. Oder auch im SPAM-Ordner gelandet sein.

Außerdem ist niemand verpflichtet e.mails überhaupt zur Kenntnis zu nehmen. Da kommt soviel Mist, dass es häufig schon als Belästigung angesehen wird.

Vielleicht ist sie ja bei ihm im Spamfilter gelandet ... aus diesem Grund würde ich offiziellen Schriftverkehr mit Anwälten (einer Gegenpartei) nur per Briefpost erledigen, am besten immer mit Empfangsbestätigung.

Hallo welsniederung, Schriftverkehr an RA sendet man auch nicht per E-Mail. Denn die E-Mail ist nicht Unterschrieben und für jede zu Lesen. Um eine Frist zu waren kann man ein Fax vorab senden mit Unterschrift und die Urschrift per Post oder persönlich. Denn einen Nachweis bei E-Mail gibt es nicht selbst wenn dieser dir eine Bestätigung geschickt hatte ist es nicht sicher. Es gibt da sehr viele Möglichkeiten wo die E-Mail gelandet ist im Filter bei deinem Anbeiter oder bei seinem Anbieter oder sogar selbst bei Ihm.

Ich kann beweisen das sie bei mir rausgegangen ist.

Du kannst aber nicht beweisen,,dass er sie erhalten hat.

Ist eine Mail an einen RA als Aussage rechtskräftig

Eine Email ist nie "rechtskräftig". Verwaltungsakte, Beschlüsse und Urteile können rechtskräftig sein oder werden.