Ist eine gUG pfändungsgeschützt bei privaten Schulden des Geschäftsführers?
1.) Kann eine Person mit privaten Schulden eine gUG gründen?
2.) Ist die gUG pfändungsgeschützt bei privaten Schulden
des Geschäftsführers?
Ich frage deshalb weil ich eine altruistische Motivation
und gute Absichten + Konzept zum Wohle der Allgemeinheit habe,
leider aber privat verschuldet bin.
Darf nur in mein Geschäfts-/Gesellschafter "GEHALT" gepfändet werden? -oder- auch in die Kasse der gUG allgemein?
Bitte kein gefährliches Halbwissen! Bitte nur rechtlich einwandfrei und/oder persönliche Erfahrungswerte. Vielen Dank! MfG
3 Antworten
Wenn man weiß wie es geht, gibt es absolut pfändungssichere Konstruktionen.
Nur die UG darf keine Schulden machen, die sie nicht bezahlen kann.
Und natürlich ist das Gehalt der Geschäftsführers pfändbar, wenn es über der Pfändungsfreigrenze liegt.
Speziell:
Was passiert wenn der GV zu einer EV lädt,
kann dann auch die gemeinnützige UG durch die EV Schaden erlangen?
oder wird nur mein Gehalt gepfändet? Vor der Gründung muss ich zweifelsfrei wissen ob dieses soziale Projekt zum Wohle anderer geschützt ist? Ich wäre mit meinem runtergepfändetem Gehalt zufrieden, ich lebe sehr bescheiden, und möchte nur dass die gUG sauber läuft und dass Menschen in Not geholfen wird.
- Ja.
- Nein.
Es darf auch "Kasse" der UG gepfändet werden.