Ist bei privater Überschuldung auch das gemeinsame GbR Konto betroffen?

4 Antworten

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Nein, dafür ist ein Vollstreckungstitel gegen die GbR oder alle Gesellschafter erforderlich. Ein Gerichtsvollzieher pfändet übrigens keine Konten, sondern das Vollstreckungsgericht.

Was aber möglich ist, ist die Pfändung des Gesellschaftsanteils des Schuldners.

@Ronox

Wie wird der Gesellschaftsanteil des Schuldners ermittelt? Man kann ja zB nicht von einer momentanen Kontodeckung von 20.000 ausgehen, diese durch 3 Gesellschafter teilen und somit einen Anteil von 6666€ errechnen. Man muss Berücksichtigen das von den 20k laufende Verbindlichkeiten, Steuern (-vorauszahlungen) etc bezahlt werden müssen.

@hardcoder

Das kommt auf den gesellschaftervertrag an. Im Prinzip ist aber ohne weiteren Vertrag ein Drittel (also 3 Gesellschafter zu je ein Drittel) als Geschäftsanteil pfändbar.

Man muss Berücksichtigen das von den 20k laufende Verbindlichkeiten, Steuern (-vorauszahlungen) etc bezahlt werden müssen.

Nein, muss man nicht. Ein Drittel ist ein Drittel, bleibt ein Drittel.

@Ronox

Was aber möglich ist, ist die Pfändung des Gesellschaftsanteils des Schuldners.

Oder alternativ eine Pfändung gegen die GbR als Drittschuldnerin. Womit jegliche "Gehaltszahlung" oder Gewinnausschüttung gegen den einen Schuldner gepfändet ist.

@Ronox

Und wie wird so eine Pfändung des Geschäftsanteils praktisch durchgeführt? Wer ist nach der Pfändung Gesellschafter der GbR? Spätestens wenn die Pfändung angedroht wird, lösen die Gesellschafter die GbR auf - und dann?

Ganz einfach: Durch Zustellung eines Pfändungsbeschlusses an den Drittschuldner in Form der GbR. Gesellschafter bleibt der Schuldner. Wenn die GbR zuvor aufgelöst wird, besteht sie immer noch als Abeicklungsgesellschaft ebenfalls als GbR fort. Ggf. Können zu diesem Zeitpunkt dann auch Ansprüche des Gesellschafters gegen die Gesellschaft, die im Rahmen der Auseinandersetzung entstehen, gepfändet werden.

@Ronox

Was soll denn auf dem Pfändungsbeschluss stehen?

Was soll denn gepfändet werden - schnödes Geld?

Aber dann haften doch (indirekt) auch die anderen Gesellschafter für den insolventen Gesellschafter.

Wie läuft das praktisch ab?

@Ronox

Was hat das Amt davon, wenn es den Anteil an einer GbR pfändet? Die Schulden werden doch dadurch nicht weniger. Und die GbR kann nicht gezwungen werden, Geld an die Gesellschafter zu zahlen. Gewinnbeteiligung heißt nicht Geldauszahlung. Also wozu die Pfändung?

Bei Vermögensauskunft oder Privatinsolvenz wirst Du die Deine Anteile an der GbR offenlegen müssen.
Der Gläubiger wird die GbR zum Drittschuldner erklären.
Die GbR zahlt die Schulden aus Deinem Anteil und die Sache ist aus der Welt.

Den Bohei kannst Du gleich vermeiden, wenn die GbR Dir ein Gesellschafterdarlehen gibt, womit Du Deine Schulden bezahlst und je nach Vereinbarung das Darlehen gegenüber der GbR tilgst.

Da in einer GbR die Mitglieder persönlich haften, ist eine private Insolvenz eines der Mitglieder als betriebsrelevant anzusehen

Der andere Partner haftet dann ja indirekt ebenfalls, mit seinem vollen Vermögen, für die Schulden des anderen.

Der beste Weg wäre dann, auch die GbR zu liquidieren. (oder der eine Partner kauft den anderen aus)

Ja sie haften persönlich...für Ansprüche gegen die GbR! Natürlich nicht für Ansprüche gegen Mitgesellschafter.

@Ronox

Und was ist, wenn die GbR in Schieflage kommt? Wer haftet dann für den verschuldeten Partner?

@DerHans

Hier hat der Gesellschafter Schulden und nicht die GbR. Es ist einfach nur völlig verkehrt, was du hier schreibst. Schon im Ansatz.

@mepeisen

Wie soll denn ein privat überschuldeter Gesellschafter seinen Verpflichtungen der Gesellschaft gegenüber nachkommen?

Entsprechend dem Gesellschafter-Anteil des Schuldners an der GBR kann die Vollstreckung auf GBR-Vermögen zugreifen.

In einer GbR gilt gesamtschuldnerische Haftung.

Dein Modell betrifft eine oHG

@DerHans

Die Gesamtschuldnerische Haftung bezieht sich doch auf die durch die GbR eingegangenen Verpflichtungen, wie bei einer oHG.

@DerHans

Egal wie oft du es wiederholst, DerHans. Du bist im Ansatz schon völlig verkehrt. Rede doch nicht mit Themen mit, von denen du keine Ahnung hast. Du hast schon so oft Unsinn geredet, wenn es um Schulden u.ä. geht. Andere reden auch nicht bei Themen mit, von denen sie keine Ahnung haben.