Ist eine gescannte Kündigung wirksam?

4 Antworten

Ob gescannt, kopiert oder per Füllfederhalter verfasst spielt keine Rolle.

Ob die Kündigung nun wirksam ist, oder angefochten werden kann hängt von anderen Dingen ab^^

Meinereiner67  28.11.2011, 21:15

von welchen anderen Dingen denn?

Am kommenden Mittwoch (30.11.) sollte ich in einer anderen Stadt den Empfang der Original-Kündigung bestätigen und die Formalitäten klären. Das habe ich abgelehnt, weil ich dafür nicht Zeit noch Geld vertun möchte. Daraufhin wurde die Original-Kündigung eingescannt und von meiner Vorgesezten vor Ort ausgedruckt. Eine Empfangsbestätigung habe ich noch nicht unterschrieben und auch die gescannte Kündigung nicht in den Händen. Die Frage ist nun, quittiere ich den Empfang der gescannten Kündigung und fechte sie nach Ablauf der Frist an? Muss ich überhaupt eine Unterschrift leisten?

Meinereiner67  29.11.2011, 00:05

Das verstehe ich irgendwie nicht.

Warum tütet man die richtige Kündigung nicht einfach ein und schickt die per Einschreiben?

Die scheinen ja etwas unterbelichtet zu sein.

Wann ist denn die Probezeit rum?

Du kannst den kopierten Wisch mit erhalten, nicht akzeptiert quittieren.

Wichtig ist auch dass du dazuschreibst: gleiche Ausvertigung für Akte und Dich selbst.

Da drauf auch unbedingt die Vorgesetzte unterschreiben lassen.

Dann kannste nachher beweisen, dass man dir ne Kopie vorgelegt hat.

Und zwar deshalb, weil sonst nachher behauptet wird, man habe dir die original Kündigung übergeben.

Mit der auch von deiner Vorgesetzten abgezeichneten "Kündigungskopie" würde ich an deiner Stelle sofort bei der Polizei strafanzeige wegen Urkundenfälschung stellen.

Auf n grünen Zweig kommste bei Firma eh nicht mehr, selbst dann wenn später ein Gericht die Kündigung cancelt.

Also machste dir n Späßchen daraus.

Wie schon geschrieben:

Es gibt nur 3 gültige Möglichkeiten wie die Kündigung richtig wäre.

Das wissen auch die Polizisten, wenn du ne Anzeige machst.

Damit kannste die Firma erstmal gehörig auf Trab halten.

Wiew gesagt der Chef müsste doch nur den Original Schrieb per Einschreiben schicken.

Dass man da so n Zirkus von macht, mit gescanntem Zettel, ist ein Indiz (auch für die Polizei) dass da irgendwas Faul sein muss.

Das wird dir aber ehrlich gesagt deinen job nicht wirklich retten.

Für mich wäre das aber n Spässken, da n fass auf zu machen ;-))

Am besten du holst dir erstmal n gelben Schein

alram 
Fragesteller
 29.11.2011, 05:26
@Meinereiner67

Meine Probezeit endet am 31.12.2011. Zu diesem Termin bin ich gekündigt. Laut Tarifvertrag kann in der Probezeit mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Meine Vorgesetzte sagte mir, dass ich die Kündigungsbestätigung bis 30.11. unterschreiben soll. Nun habe ich mich ja geweigert noch zig Kilometer in eine andere Stadt zu fahren um die Originalkündigung in Empfang zu nehmen. Also wurde eingescannt und ausgedruckt und mir wie gesagt so vorgelegt. Laut meiner Berechnung hätte der AG noch 14 Tage Zeit mir das Original zukommen zu lassen.

Ich bin nun unsicher, ob ich den Empfang der ausgedruckten Kündigung bestätigen soll und dann nach Ablauf der 14 Tage anfechte.

Mal abgesehen davon, dass mir ohne erkennbaren Grund gekündigt wurde. Es geht hier offensichtlich um ein rein persönliches Problem mit meiner Vorgesetzten. An meiner Arbeit kann sie nicht aussetzen, es passt für sie einfach nicht. Das Team steht hinter mir und ist genauso geschockt wie ich. Nun habe ich ein Schreiben an den Personalrat, den GF und die Abteilungsleiterin aufgesetzt, auf dem auch meine Kollegen mit ihrer Unterschrift bestätigen, dass ich mir nichts habe zuschukden kommen lassen und stets gute Arbeit gemacht habe. Ich hoffe, dass darufhin noch einmal hinterfragt wird, warum ich nicht weiter beschäftigt werden soll. Es handelt sich um einen öffentlichen Träger.

Meinereiner67  29.11.2011, 08:40
@alram

Moin,

in der Probezeit brauchts keinen Grund.

Wie geschrieben, es mus die Unterschrift des Chefs drauf sein.

Hol doch einen vom Personalrat dazu, wenn die Vorgesetzte dir den Wisch übergeben will.

Das eigentlich noch 2 ochen zeit sind, macht die Sache ja noch dubioser.

Wie scho geschrieben:

Ich denke da ist was Faul.

Wenn doch angeblich die richtige Kündiging beim GF vorliegt, warum schickt der dir die nicht einfach per Einschreiben, dann wäre der doch fertig damit.

Ich habe fast den Eindruck, dass deine Vorgesetzte n Alleingang macht, ohne wissen des GF.

Ein Bettelschreiben, in dem du deine Kollegen mit ins Boot holst, bringt meiner Meinung nach wenig, das ist nicht das Problem.

Du kannst nach § 174 BGB auch nicht erst nach 2 Wochen zurück weisen, das muss "unverzüglich" sein.

ich würde den Weg der Strafanzeige wegen Urkundenfälschung gehen.

Was erwartest du, wenn du deinen Bettelbrief an den GF schickst?

Du musst in die offensive gehen.

Wenn der Chef hinter der Kündigung steht und die bestätigt, kommt die Kündigung mit richter Unterschrift hinterher.

Wenn nicht machste n Fass auf.

Minirock257  19.04.2020, 18:30
@Meinereiner67

Strafanzeige wegen Urkundenfälschung? Die Polizei lacht den guten Menschen da aus, weil es schlicht keine ist! Es reicht wenn der Geschäftsführer der Filiale die Kündigung unterschreibt, ob Kopie oder nicht, spielt dabei überhaupt keine Rolle! Eine Kündigung kann durchaus sogar mündlich ausgesprochen werden und hat Gültigkeit!

Minirock257  19.04.2020, 18:36
@alram

Du kannst eine Kündigung in der Probezeit nicht anfechten, dafür gibt es die Probezeit ja, die übrigens für beide Seiten gilt!

Moin,

Den Text selber kann man auch mit nem bunten Filzstift auf nem abgerissenen Pappkartondeckel schreiben das ist egal.

Der Chef muss das aber selbst unterschreiben.

Gescännt wird da bei ner Unterschrift nix.

Wenn der richtige Chef die ausgesprochen , bzw unterschrieben hat ist das OK.

Wenn die Unterschrift gescannt o kopiert ist, kannste das zurückweisen.

Terminliche u räumliche gründe gibts grundsätzlich NICHT.

Wenn der geschäftsführer in München sitzt und der Empfänger in Hamburg ist das kein räumlicher Grund.

Die Post bringt n Brief nämlich auch zeitnah von München nach Hamburg.

Ne eingescannte Unterschrift ist sogar ne Urkundenfälschung.

les dir mal § 174 BGB durch.

Der der kündigt muss eine originalvollmacht vom Geschäftsführer beilegen.

Oder die so genannte Prokura ist nachweisbar und unstrittig bekannt.

z.B. durch n Aushang, der für alle zugänglich ist mit bekanntgabe auch durch den Betriebsrat.

Das gilt dann auch wie ne Vollmacht.

Oder wenn die Prokura bei Gericht im handelsregister eingetragen ist.

Auch "im Auftrag" gibts NICHT. -Das ist dann die so genannte Eselsprokura "iA"

In § 174 BGB heißt das "Vollmachtsurkunde".

Ne Urkunde ist kein kopierter Wisch.

Wenn der richtige Chef "räumlich und terminlich" abwesend ist, muss er jemanden bevollmächtigen.

Wie gesagt nach § 174 BGB musste den Wisch nur zu deiner Entlastung zurückweisen.

Allerdings wäre dann damit zu rechen, dass alsbald die Kündigung mit der richtigen Unterschrift eintrudelt.

Es kann dann aber sein, dass in besonderen Einzelfällen Fristen verstreichen, - z.B, dass dann die Probezeit schon rum ist, wenn der richtige Schrieb kommt.

Eine Kündigung ist nur in Schriftform nach §623 BGB wirksam. Die Schriftform ist per Definition die urkundliche Gestaltung einer Willenserklärung oder eines Rechtsgeschäftes durch Text und Unterschrift. Dieser Anforderung scheint mir hier Genüge getan. Demnach wäre die Kündigung wirksam.

Meinereiner67  28.11.2011, 21:28

So wie ich den Fragesteller verstehe, ist der ganze Wisch gescannt, o. kopiert, d.h. auch und insbesondere die Unterschrift.

Das ist aber ganz klar ne einseitige Willenserklärung.

Wenn ein Anderer, außer der Berechtigte die Willenserklärung für den Berechtigten ausspricht, so muss er dem Empfänger eine Vollmachtsurkunde vorlegen.

Genau das wollte man sich offenbar im fall des Fragestellers sparen.

Sonst braucht es keinen gescannten o kopierten Wisch.

De Kündigung hat auf nem richtigen Firmenbogen und mit der Unterschrift des Geschäftsführers zu erfolgen.

Der Chef kann jemanden bevollmächtigen, o rechtsgültig Prokura geben.

Hat er das nicht, MUSS er selber original Unterschreiben.

Eingescannte Unterschrift?

Ich glaub mein Hamster bohnert. - das ist lupenreine Urkundenfälschung.

ralosaviv  28.11.2011, 21:56
@Meinereiner67

Da steht: eingescannte Kündigung, nicht eingescannte Unterschrift. Ich lese auch nirgendwo, dass jemand anderer als der Berechtigte unterschrieben hat. Kündigung auf Briefbogen, unterschrieben und wieder eingescannt - ist im Grunde nichts anderes als vorab per Fax. Wobei das dann wiederum als unwirksame Zustellung gilt, weil Kopien und Übermittlung auf elektronischem Weg gesetzlich ausgeschlossen sind.

Meinereiner67  28.11.2011, 22:12
@ralosaviv

In der Frage steht doch "aus terminlichen und räumlichen Gründen" und "das Original befindet sich noch beim GF"

das impliziert, dass nicht nur der Text, (das wäre kein Problem) sondern auch die Unterschrift kopiert bzw gescannt worden ist.

So ne Unterschrift kann ja theoretisch jeder, selbst die Putzfrau, einscannen.

Warum soll sich das Original beim GF befinden?

Warum steckt der GF die richtige Kündigung nicht als Einschreiben in die Post?

Mit so nem kopierten o gescannten Wisch wäre man bei mir genau an der richtigen Adresse.

Auf ner rechtsgültigen Kündigung MUSS die eigenhändige Untzerschrift des Berechtigten, also GF, drauf sein.

Oder aber der gibt nach § 174 BGB ne Vollmacht.

Ne erteilte Prokura gilt auch als GF-Vollmacht, weil ne Prokura im Handelsregister öffentlich gemacht ist.

Wie gesagt, die Frage macht nur Sinn, wenn zusätzlich zum Text auch die Unterschrift eingescannt bzw kopiert wurde.

alram 
Fragesteller
 28.11.2011, 22:49
@Meinereiner67

Das gesamte Originalschreiben ist gescannt worden. Die Unterschrift vom GF wurde also geleistet und mir als gescanntes und ausgedrucktes Exemplar vorgelegt. Wie verhält es sich da?

Meinereiner67  28.11.2011, 23:42
@alram

Wie ich geschrieben habe: Das ist Käse.

Wenn auf der Kündigung nicht die originale Unterschrift drauf ist, ist der Wisch nix wert.

Sonst könnte man doch wirklich alles mit Scannen und Kopieren zusammenbasteln.

Nochmal: "terminliche und räumliche Gründe" gibts NICHT. - was soll das denn sein.

Wenn ein anderer Prokura hat, könnte der die Kündigung unterschreiben, wie der Chef selbst.

Wenn einer bevollmächtigt ist, kann der auch die Kündigung unterschreiben, muss aber dann nach § 174 BGB die Vollmacht beifügen.

Der ganze Zirkus mit scannen und kopieren ist also unnötiger Quatsch.

Das geht so oder so nicht.

Es gibt NUR die Möglichkeiten:

  • Chef schreibt bzw unterschreibt SELBST.

  • Prokurist unterschreibt

  • Bevollmächtigter unterschreibt mit beigefügter Vollmacht.

Was anderes geht nicht.

Solche Sachen, wie im Auftrag, o. in Vertretung gibts NICHT.

Dann müsste nämlich ne Vollmacht da sein und dann brauchts den Zusatz iA o. iV nicht.