Arbeitsrecht: Kündigung per Email (Anhang .pdf)

7 Antworten

Eine Kündigung gilt als zugestellt, wenn sie in Form eines Briefs bei dir im Briefkasten landet und darüber hinaus ein Nachweis darüber existiert.

Ohne Einschreiben wird es für denjenigen, der die Kündigung verschickt hat, durchaus auch mal eng. Kommt das Teil mit ganz normaler Briefmarke, kannst du auch jederzeit behaupten, es nicht bekommen zu haben. Es geht sooooo viel Post verloren.........

Per Email ist eine Kündigung nicht zulässig, wenn die Schriftform, was Papierform bedeutet, nicht gewahrt ist.

Auch die elektronische Übermittlung (per eMail oder - noch - per D-eMail) einer eigenhändig unterschriebenen Kündigung - eingesannt als PDF-Datei - stellt keine Wahrung der Schriftform dar.

"Schriftform" bedeutet tatsächlich: Blatt Papier mit originaler Unterschrift!

Nein,das ist nicht rechtskräftig,da die elektronische Form ausgeschlossen ist. Die Unterschrift muss im Original vorhanden sein.

Ist damit die Schriftform gewahrt? --> Nein da Elektronisch erstellt und Unterschrift ist so dann eher als eingescannt anzusehen. Ist im Elektronischen sinne nicht Rechtskräftig . Nach wie vor in Schriftform dem Arbeitgeber zustellen entweder per normalen Einschreiben oder Einwurfeinschreiben.

Nur wenn du es irgendwie schaffst, deine Originalunterschrift so in die .pdf zu kriegen, dass diese auch als Originalunterschrift beim Empfaenger ankommt. Also nix mit Scah sondern wirklich von Hand auf dem Dokument unterschrieben, das der Empfaenger erhaelt.

Theoretisch ginge das, indem du die Datei an den Arbeitgeber mailst, dort hingehst, dir den Ausdruck geben laesst, den dann eigenhaendig unterschreibst und dann wieder abgibst. Aber so umstaendlich wirst du es dir wahrscheinlich nicht machen wollen.