Ist eine falsche Auskunft strafbar?

6 Antworten

Verträge schließt man aber doch schriftlich ab und nie mündlich.

Bevor man einen Vertrag unterschreibt, muss man sich diesen also in allen Einzelheiten - auch - bzw. ganz besonders - das Kleingedruckte, lesen. Mündliche Absprachen gelten nicht und wer sich darauf verlässt - der macht meist einen bösen Fehler, den man hinterher nicht mehr korrigieren kann.

Da nutzt es auch nichts, sich nach der Unterschrift auf "hat man uns aber anders gesagt" zu berufen!

Daher werden dir auch keine Aussagen hier mehr etwas nutzen.

Shadow657 
Fragesteller
 01.08.2019, 20:27

Ja aber als wir dort waren wurde uns gesagt wir könnten den vertrag noch in den ersten 30 Tagen kündigen dan haben wir nochmal angerufen und es wurde uns gesagt wir können kündigen dan haben wir ein Formular zur Kündigung ausgefüllt wo uns gesagt wurde da werden wir dan sofort gekündigt werden dan sind wir wieder gekommen und uns wurde gesagt das unser Name nicht mehr gefunden wird im System und wir offiziell gekündigt haben . Wir wurden von einem Mitarbeiter derart belogen über soviele Wochen, und da soll nichts falsch dran sein ?

dsupper  01.08.2019, 20:31
@Shadow657

Die mögliche Kündigungsfrist ergibt sich aber doch aus dem Vertrag, den ihr unterschrieben habt! Diese muss auf jeden Fall aufgeführt sein.

Eine Kündigung verfasst man immer schriftlich - und wenn man sie per Post schickt, erledigt man dies mit "Einschreiben und Rückschein", wenn man sie persönlich irgendwo abgibt, lässt man sich das quittieren.

Diese Spielregeln sollte nun wirklich jeder erwachsene Mensch beherrschen - wenn nicht - dann muss man leider "Lehrgeld" zahlen - und den Vertrag erfüllen.

So etwas wird euch dann nie mehr im Leben passieren.

BlauerPanthero  01.08.2019, 20:35
@Shadow657

Hast du Beweise für deine Behauptung? Ich befürchte nicht, also hast du den Schwarzen Peter

Esskah  01.08.2019, 20:34

Zur Gültigkeit: Ein Vertrag ist auch mündlich gültig. Es gibt keine gesetzliche Vorgabe über die Form des Vertrages.

Zur Nachweisbarkeit: Dafür ist selbstverständlich immer die Schriftform die beste Wahl

dsupper  01.08.2019, 20:37
@Esskah

natürlich ist auch ein mündlicher Vertrag gültig - passiert in der Geschäftswelt aber nicht - sondern eher im privaten Bereich.

Und eben genau aus dem Grund der Beweisbarkeit.

Esskah  01.08.2019, 20:39
@dsupper

Dann vermute ich, dass Du mit

Mündliche Absprachen gelten nicht

ausdrücken wolltest, dass sich die andere Seite meist nicht an solche Absprachen hält und nicht (so wie ich vermutet hatte), dass sie nicht bindend wären.

dsupper  01.08.2019, 20:46
@Esskah

In jedem geschäftlichen Vertrag, den man unterschreibt, lässt sich der Passus finden: mündliche Nebenabreden bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform" (o.ä.)

Wenn also ein schriftlicher Vertrag unterschrieben wird, dann akzeptiert man genau die dort aufgeführten Klauseln - und nicht, was vielleicht und irgendwie mal noch so besprochen wurde, oder falsch verstanden wurde oder gar nicht so gemeint war, oder eben doch nicht gesagt wurde ....

Und genau darum macht man ja einen schriftlichen Vertrag, liest sich diesen gründlichst durch, überlegt noch einmal - und unterschreibt dann.

Esskah  01.08.2019, 20:49
@dsupper

egal, Du verstehst nicht was ich meine und ich bin es überdrüssig das zu diskutieren. Lies Deine erste Antwort, dann verstehst Du vielleicht was ich meine

dsupper  01.08.2019, 20:55
@Esskah

Ich verstehe sehr gut was du meinst.

Trotzdem steht auch in meiner ersten Antwort nichts anderes. Im Geschäftsleben gibt es keine mündlichen Verträge - sondern schriftliche und somit sind mündliche Nebenabreden hinfällig.

Esskah  01.08.2019, 21:06
@dsupper

sachlich richtig, hat aber mit der Frage nichts zu tun. Ob es sich dabei um geschäftlich oder privat handelt ist nicht ersichtlich. Ebenfalls nicht, ob es sich um zusätzliche Abreden oder einen rein mündlichen Vertrag handelt.

dsupper  01.08.2019, 21:10
@Esskah

man kann auch zwischen den Zeilen lesen.

Es gibt Kündigungsfristen, es gibt Mitarbeiter, es gibt ein Formblatt zur Kündigung, etc. pp - da kann man leicht feststellen, dass es um einen schriftlichen Geschäftsvertrag geht.

Viele Informationen ergeben sich immer auch aus Kommentaren ...

Und wenn meine Vermutungen entsprechend meiner Antwort nicht korrekt sind, dann kann der FS das leicht korrigieren ....

Esskah  01.08.2019, 21:11
@dsupper

dann führe weiter aus, dass der Vertrag dem Fernabsatz unterliegen könnte und damit jegliche Diskussion hinfällig wäre, da der Vertrag problemlos widerrufen werden könnte.

dsupper  01.08.2019, 21:13
@Esskah
Ja aber als wir dort waren wurde uns gesagt wir könnten den vertrag noch in den ersten 30 Tagen kündigen

Ist keine Sachlage für einen Vertrag nach dem Fernabsatzgesetz

Esskah  01.08.2019, 21:13
@dsupper
wurde uns gesagt

ist keine Sachlage für die Richtigkeit der Angabe

dsupper  01.08.2019, 21:22
@Esskah

genau - es "wurde was gesagt" .... wenn es Probleme mit Verträgen gibt, ist immer "viel gesagt ....." worden ....

lass doch einfach den/die FS entscheiden, wie viel er mit meiner Antwort anfangen kann ....

dsupper  01.08.2019, 21:40
@dsupper

lach - die ganze Schreiberei hätte man sich natürlich sparen können - die FS ist grade mal 15 - ergibt sich aus den anderen Fragen - da kann sie ohnehin keinen Vertrag ohne Zustimmung/Genehmigung der Eltern abschließen, zumindest keinen rechtlich nachteiligen Vertrag, der sie zur Zahlung einer Kaufsumme oder eines Abos etc. verpflichten würde.

Hallo,

ich habe gerade mal in deinen anderen Fragen gestöbert.

Du bist doch erst 15 Jahren! Da kannst du ohnehin keinen rechtsgültigen Vertrag abschließen, sondern der unterliegt immer der Zustimmung/Genehmigung deiner Eltern.

Du brauchst ihn also gar nicht zu kündigen - deine Eltern können hingehen und darauf hinweisen, dass sie diesem Vertrag nicht zustimmen, ihn nicht genehmigen.

Schon bist du diesen Vertrag und alle Verpflichtungen los.

Habt Ihr den Vertrag schriftlich vorliegen? Dann gilt das, was darin steht und nicht das, was jemand sagt.

Kannst Du beweisen, was dieser Mitarbeiter gesagt hat?

Shadow657 
Fragesteller
 01.08.2019, 20:27

Ja weil ein anderer Mitarbeiter mitbekommen hat das er uns belogen hat und der ist sozusagen auf ,, unserer,, Seite

Allexandra0809  01.08.2019, 20:28
@Shadow657

Meinst Du, der Mitarbeiter sagt gegen seinen Kollegen aus?

Shadow657 
Fragesteller
 10.08.2019, 21:06
@Allexandra0809

Ja bin mir da sehr sicher

Hm das Problem ist, dass mündliche Zusagen meist keine Gültigkeit haben wenn es im Antrag steht..

Es ist eine Frage der Nachweisbarkeit! Wenn Du nicht beweisen kannst, dass Euch dieses Kündigungsrecht versprochen wurde, habt Ihr schlechte Karten.