Kann ich einen Telekommunikatinsvertrag innerhalb von 2 Wochen nach Abschluss kündigen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Kann ich Telekommunikationsverträge innerhalb der ersten 2 Wochen wieder kündigen, auch wenn der Vertrag im Geschäft abgeschlossen wurde?

Da dieses Kündigungsrecht nicht nachweisbar vereinbart wurde, steht dir das im Zweifel auch nicht zu, zumal die im Zweifel bestrittene mündliche Zusage des Verkäufers überhaupt nicht wirksam wäre (Schriftformerfordernis bei Vereinbarungen).

Ein Widerrufsrecht hast du gem. § 312d ohnehin nicht, da du selbst in den Geschäftsräumen des Anbieters dessen Angebot akzeptierst und demnach Vertrag geschlossen hast.

Ein Irrtum in der Sache (wirksame mündliche Zusage, anderer Anbieter ist günstiger) geht zu deinen Lasten.

Inwiefern der Verkäufer den Vertrag vernichtet bzw. storniert, wäre reine Kulanz.

G imager761

Falls Du den ersten Vertrag im Laden abgeschlossen hast, steht Dir - wie Du richtig vermutest - kein Widerrufsrecht zu. Die 14-Tage-Klausel, auf die sich der zweite Verkäufer bezog, greift nur bei Fernabsatz - und eben nicht im direkten Erwerb.

Ein Wiederufsrecht besteht nur dann, wenn sich das abgewickelte Geschäft unter das s.g. "Haustürgeschäft" eingruppieren lässt

  • Alle Verträge, die Online abgeschlossen werden...
  • Alle Verträge, die am Telefon abgeschlossen werden...
  • Alle Verträge, die an der Haustür abgeschlossen werden...

man kann es verkürzen in dem man sagt , alle Verträge die nicht in einer zugelassenen Nierderlassung des Anbieters abgeschlossen werden... Auch der Propagandistenstand im Eingang des Supermarktes ist ein Haustürgeschäft, wenn dieser sich dauerhaft im Verkaufsraum des Marktes befindet jedoch nicht!

Der Typ der dich mit dem "Winbackanruf" geködert hat lügt und hat keinerlei Ahnung...! ablehnen sonst hast du 2 Verträge an der Backe!

In aller Regel steht in etwa dieser Satz in den Geschäftsbedingungen/Widerrufsbelehrungen/wasweißich der neuen Versicherung:

"Sie können diese Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen nach [...] (Erhalt der Unterlagen o.ä.) ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an..."

Ich hab den Vertrag komplett durchgelesen, da steht nichts dergleichen.

Hallo Miggldimave,

ja...mit einem Widerruf!

Viel Erfolg und liebe Grüsse!

Nein. Kein Fernabsatz, kein Wideruf. Jedenfalls nicht nach § 312b BGB.