...die Vermutung äußern, dass einer eine Straftat begangen hat?

8 Antworten

Naja, solange man nicht rechtskräftig verurteilt ist, gilt jeder Mensch als unschuldig. Unterstellst Du ihm eine Straftat und erzählst das jedem, könnte dies eine Verleumdung darstellen, die wiederum strafbar ist.

Und warum willst Du jemanden verdächtigen? Wenn Du sachdienliche Hinweise und Beweise hast, geh zur Polizei. Dann musst Du nicht die Vermutung äußern, sondern bewirkst aktiv etwas. Alles andere ist Verleumdung - denk einfach mal darüber nach, was Du darüber denkst, wenn jemand so etwas von Dir behauptet...

Natürlich kann das (in Deutschland) strafbar sein. Oder fändest Du es richtig, wenn jemand dich bei allen mit Lügen schlecht macht und nicht dagegen getan werden, weil er seine Sätze mit "Könnte es sein, dass ..." einleitet?

Das Recht ist nicht umsonst an an allen möglichen Ecken auf die Absicht des Täters und die Folgen seines Handelns ausgelegt.

Wenn du die Vermutung einer Straftat hast ist der richtige Ort die Polizei. Die können das ersteinmal so aufnehmen bzw. Dir gleich nen vernünftigen Rat geben.

Irgendwelche Gerüchte in die Welt zu setzen ist aber strafbar. Siehe üble Nachrede oder verleumdnung.

Wenn du die Vermutung hast muss es ja irgendwelche Hinweise oder Dinge geben die zu dieser Vermutung führen.

Was sind das denn für Dinge.

Guck Dir mal den Paragraf 186 und die anderen Paragrafen davon und danach im Strafgesetzbuch an. Üble Nachrede ist zu Recht strafbar, wenn nichts dran ist.

Je nach dem kann man dies als Rufmord bezeichnen kommt aber immer auf die Umstände drauf an.