Ist eine E-Mail justiziabel?

12 Antworten

In diesem Falle hast Du leider Pech. Da die E-Mail nicht unterschrieben ist, gilt Sie nicht als justziabel. Dies gilt z.B. auch für Kündigungen eines Arbeitsverhältnisses, Abmahnungen, Verträge, Einspruch bei Behörden, Ausnahmen hierfür sind z.B. der Online-Handel. Aber auch da gilt es die jeweiligen AGB`s zu beachten. Schließt hier der Vertragspartner eine Kündigung per E-Mail aus, muss diese schriftlich erfolgen. Schriftlich heißt übrigens nicht zwingend Brief. Auch ein Fax ist rechtlich absolut ok, da Du dieses unterschrieben hast.

Mit freundlichen Grüßen

Mike

Klar werden heutzutage emails als Beweismittel eingesetzt. Wenn z.B. jemand einen anderen belaestigt und ihm boese Briefe mit Beleidigungen, Drohungen oder so per email zukommen laesst. Man kann ja meist den Nachweis erbringen, dass diese von dessen Computer kommen.

Aber anders ist das in Deinem Fall, denn hier geht es um die Rechtsform. Und so ein in "handlungs"verzug setzen erfordert eben eine vorgeschriebene Form und diese erfuellt eine Email eben nicht.

Der Grund ist auch ganz einfach. Stell Dir vor, der Mieter hat die email vielleicht gar nicht erhalten (Serverfehler, Systemfehler) oder aber er hat sie erhalten und sie ist mit anderen Schreiben im Spamordner gelandet. Oder er hat sie irrtuemlich geloescht, weil er sie fuer eine Spam hielt oder das System verrueckt gespielt hat. Und dass er frueher geantwortet hat, das beweisst auch nichts.

Ich bekomme mindestens 30 Spams pro Tag und mein Computer zu Hause ist sehr langsam. Ich klicke alle Spams an und loesche sie als erstes zusammen. Da kann immer mal was zwischen die Fronten geraten, ein Fehlklick und weg ist was wichtiges.

Deshalb erfordert das in Verzug setzen mit Frist eben eine Schriftform und als Nachweis schickt man das ganze halt als Einschreiben (mit Rueckschein am besten). Dann wird der Vermieter in Verzug gesetzt, wenn er sich nicht meldet.

Wer dabei auf online nicht verzichten will, kann inzwischen ja auch dieses neue Email-Brief Angebot der Post nutzen, da kann man auch Einschreiben rechtsgueltig absenden.

Also das ganze noch einmal Fristsetzung per Einschreiben.

Leider hat er recht, die sind nicht als Beweis zu gebrauchen.

Also eine Email ist jutiziabel, wenn der Nachweis der Zustellung erbracht werden kann. Ich würde den Vermieter in der Mail bitten, den Empfang zu bestätigen. Wenn das nicht passiert, dann die Mail ausdrucken, unterschreiben und per Einschreiben abschicken.