Mietminderung nachzahlen?

2 Antworten

Wenn die Sachlage gem. den ersten Absätzen nachweislich bestand, stellt sich erst einmal die Frage, warum mehr bezahlt wurde. Eine Mietminderung erklärt man doch aus dem Grund, weniger Miete zu bezahlen. Insofern kann ich die Frage zu der langen Erklärung des Anwalts nicht passend bzw. kausal nachvollziehen. Geht es um eine Nachzahlung des Einbehalts oder Rückbuchung von zuviel bezahltem?

Falls trotz schriftlicher und nachvollziehbarer Ankündigung der Minderung dennoch bezahlt wurde, würde ich den Zuviel bezahlten Betrag nicht zurückfordern, sondern - ebenfalls schriftlich - auf die folgenden Mieten anrechnen. Das scheint mir der einfachere bzw. stressfreiere Weg zu sein.

Die Statthaftigkeit eines angemahnten Sachmangels und etwaige Höhe dafür zulässigen Zurückhaltungsrechtes ( Kürzung der Kaltmiete ) müssen im Zweifel Gerichte in Hinsicht auf Zulässigkeit und angemessene Höhe p.M. klären nach ordnungsgemässer Mangelanzeige gegenüber dem Vermieter.

Daher empfiehlt es sich in solchen Sachen immer, den Minderungsbetrag bis zur ( rechtlichen ) Klärung der Sachlage immer gesondert auf einem Konto festzuhalten.