Kann der Vermieter deswegen mehr als den Zeitwert verlangen?


13.05.2020, 14:26

Die Beseitigung aller über die übliche Abnutzung der Mieträume und der Einrichtungen hinausgehenden

Schäden und deren Folgen, die Ergänzung fehlenden Inventars und eine eventuell erforderliche Reini-

gung, sofern der Mieter diese nicht unverzüglich selbst ausführt, werden auf Kosten des Mieters vom

Vermieter veranlasst.

2 Antworten

Grundsätzlich haftetest du nur für den Zeitwert.

coronakrise1 
Fragesteller
 13.05.2020, 16:08

Was wenn der Zeitwert 0 EUR ist, darf er Reparaturkosten 120 EUR verlangen?

albatros  13.05.2020, 16:14
@coronakrise1

Er darf das Stück entsorgen. Eine Reparatur Unsinn.

DerHans  13.05.2020, 17:46
@coronakrise1

Natürlich den Zeitwert, vor der "Beschädigung"

albatros  14.05.2020, 09:41
@DerHans

korrekt...

Hast du denn keine Haftpflichtversicherung? Diese würde jetzt überhöhte Forderungen zurück weisen und gerechtfertigte Forderungen bezahlen.

Und selbstverständlich musst da etwas, das du kaputt gemacht hast, auch ersetzen.

Aber zum Zeitwert (§ 823 BGB)

coronakrise1 
Fragesteller
 13.05.2020, 14:30

Haftpflichtversicherung zahlt nicht fuer Inventar bei einer Miete. Nur in Hotel.

Muss das Studentenwerk vorm Gericht die Kaufrechnung vorzeigen um den Zeitwert zu berechnen?

DerHans  13.05.2020, 17:45
@coronakrise1

Wie soll man denn sonst den Zeitwert ermitteln?