Ist eine Aussage bei der Polizei mit 2,0 Promille rechtskräftig oder überhaupt erlaubt?
2 Antworten
Sie ist "rechtskraeftig " und erlaubt.
Waere sie es nicht, koennte die nachtraegliche Behauptung, getrunken zu haben, jede Vernehmung kippen.
Auch koennte der Betroffene durch staendige Trunkenheit eine Vernehmung hinauszoegern oder sogar verhindern (dies um so mehr, als in manchen Faellen die Aussage verpflichtend ist).
Ist eine Aussage bei der Polizei mit 2,0 Promille rechtskräftig
Eine Aussage ist nie "rechtskräftig".
oder überhaupt erlaubt?
Es ist Dir nicht verboten, mit 2,0 Promille Alkohol im Blut etwas auszusagen.
Grundsätzlich ist die Aussage verwertbar. Ein Beweisverwertungsverbot kann aber ausnahmsweise dann vorliegen, wenn der Beschuldigte vom Polizeibeamten zwar ordnungsgemäß auf seine Aussagefreiheit hingewiesen worden ist, er den Hinweis aber infolge einer geistig-seelischen Störung nicht verstanden hat (BGHSt 39, 349; zur prozessualen Fürsorgepflicht des Vernehmungsbeamten bei Beschuldigten mit geringer intellektueller Befähigung vgl. AG Neumünster StraFo 2001, 95). Das kann auch auf Alkohol beruhen (wegen der Einzelh. Burhoff, EV, Rn. 2395).
Aber wenn es gegen mich verwendet werden könnte also wenn ich was Falsches gesagt habe obwohl ich nichts mehr weiß?!