Ist eine Aussage bei der Polizei mit 2,0 Promille rechtskräftig oder überhaupt erlaubt?

2 Antworten

Sie ist "rechtskraeftig " und erlaubt.

Waere sie es nicht, koennte die nachtraegliche Behauptung, getrunken zu haben, jede Vernehmung kippen. 

Auch koennte der Betroffene durch staendige Trunkenheit eine Vernehmung hinauszoegern oder sogar verhindern (dies um so mehr, als  in manchen Faellen die Aussage verpflichtend ist).

Ist eine Aussage bei der Polizei mit 2,0 Promille rechtskräftig

Eine Aussage ist nie "rechtskräftig".

oder überhaupt erlaubt?

Es ist Dir nicht verboten, mit 2,0 Promille Alkohol im Blut etwas auszusagen.

SD201504 
Fragesteller
 12.10.2015, 18:54

Aber wenn es gegen mich verwendet werden könnte also wenn ich was Falsches gesagt habe obwohl ich nichts mehr weiß?!

jurafragen  12.10.2015, 19:34
@SD201504

Grundsätzlich ist die Aussage verwertbar. Ein Beweisverwertungsverbot kann aber ausnahmsweise dann vorliegen, wenn der Beschuldigte vom Polizeibeamten zwar ordnungsgemäß auf seine Aussagefreiheit hingewiesen worden ist, er den Hinweis aber infolge einer geistig-seelischen Störung nicht verstanden hat (BGHSt 39, 349; zur prozessualen Fürsorgepflicht des Vernehmungsbeamten bei Beschuldigten mit geringer intellektueller Befähigung vgl. AG Neumünster StraFo 2001, 95). Das kann auch auf Alkohol beruhen (wegen der Einzelh. Burhoff, EV, Rn. 2395).