Kann man mit 11 Jahren rechtskräftig von der Polizei für Ladendiebstahl angezeigt werden?

9 Antworten

Ohweiowei.... Das waren hier bisher alles mehr oder minder falsche Antworten.

Richtig ist: Sie kann angezeigt werden, kann auch als Täterin ermittelt werden, wird aber nicht bestraft, da sie noch nicht strafmündig ist ( § 1 JGG ). Allerdings ist sie bereits "deliktsfähig" ( http://dejure.org/gesetze/BGB/828.html ). Damit ist sie zivilrechtlich voll zur Verantwortung zu ziehen für das, was sie tut. Und das hat zur Folge, daß ihr wirksam ein Hausverbot ausgesprochen werden kann und der Laden auch zurecht die sog. "Fangprämie" von ihr fordern darf. Das ist nämlich keine Strafe (und schon gar nicht eine vom Gericht), sondern eine Schadenersatzforderung.

Da sie nicht bestraft wurde, kann sie auch nicht vorbestraft sein (wäre sie aber im Normalfall auch als 14jährige nicht). Allerdings taucht der Vorfall für mindestens 10 Jahre im Polizeicomputer auf, da es als Polizeieinsatz dokumentiert ist. Die Polizei weiß jetzt also, daß da schon mal was mit Ladendiebstahl war. Auch wenn sie dafür gar nicht bestraft wurde.

Ach, und noch was: "Die AKTE" ist ein Mythos, der keine reale Grundlage hat. Natürlich werden bei verschiedenen Behörden Akten über Menschen geführt. Aber es gibt nicht die eine Akte über eine Person, in der alles gespeichert wäre. Dagegen spricht glücklicherweise noch der Datenschutz^^

Die Polizei zeigt niemanden an. Sie nimmt Anzeigen auf und leitet bei Straftaten die Fakten an die Staatsanwaltschaft weiter.

Rechtskräftig seitens der Polizei ist gar nichts. Strafen (ab 14 J.), verhängt ein Gericht und rechtskräftig werden sie dann, wenn auf Rechtsmittel wie z.B. Einspruch verzichtet wird oder keine mehr zur Verfügung stehen.

Unter 14 Jahren kann ein Jugendgericht Maßnahmen wie Sozialstunden festlegen.
Solche werden im Bundeszentralregister eingetragen und können deiner Bekannten u.U. auch noch jahrelang später wieder auf die Füße fallen.

Unter 14 Jahren kann ein Jugendgericht Maßnahmen wie Sozialstunden festlegen.

Das ist - zumindest für Deutschland - absoluter Unsinn. http://dejure.org/gesetze/JGG/1.html

@skyfly71

Ja doch, da sollte 18 stehen und du hast es als erster gemerkt.

Die Anzeige ja ist rechtskräftig. Aber mit 11 Jahren ist man Strafunmündig--bedeutet sie braucht keine Verurteilung vor einem Gericht zu fürchten. Sicher werden die Eltern informiert und da kann es dann Strafe hageln. Aber nicht vor einem Richter.

ist sie dadurch auch "vorbestraft"?

@11hexe15

Mit 11 Jahren ist man strafunmündig.

@Jukeinplanovic

Strafmündig ist man erst, wenn man verurteilt und die Strafe noch nicht getilgt wurde.

@kodi1123

Strafmündig ist man erst...

Korrektur: Vorbestraft ist man erst...**

erstmal finde ich es unglaubwürdig, das die polizei vor dem geschäft eine zweite anzeige machtm bei den wenigen angaben.

das geschäft kann für sich selbst den vorfall notieren, die eltern anrufen, das die elfjährige von diesen abgeholt wird und den eltern erklären, welche konsequenzen das hat. hausverbot, es kann aber auch einen geldbetrag verlangen. schadensersatz, bearbeitungsgebühr... .

zum anderen kann das geschäft den vorfall bei der polizei anzeigen, so das die polizei es in den akten vermerkt.

das heisst, wird das mädchen nochmal erwischt oder fällt der polizei anders auf, steht im computer, das es es geklaut hat und es der polizei bekannt ist.

"ist das rechtskräftig"

du meinst, ob es rechtlich in ordnung ist, ja das ist es.

Bis zum Alter von 14 Jahren sind Kinder strafunmündig. Eine Anzeige kann und wird erfolgen, hat aber keine Konsequenzen. Interessant wird das jedoch dann, wenn es notorisch wird und über das vorgenannte Lebensjahr hinaus passiert. Die "Altfälle" sind dann aktenkundig und eine Bewertung vor Gericht wird sehr deutlich anders ausfallen.