ist eine ausgesprochene kinoeinladung unter freunden eine willenserklärung....? bitte um antwort

2 Antworten

ausgesprochene kinoeinladung - könnte eine Schenkung

... einer bezahlt die anderen könnnen mitkommen ... (kostenfrei)

dazu wiki:

Wird eine Leistung schenkweise versprochen, liegt ein zweiseitiges Rechtsgeschäft (ein Vertrag) vor. Dieses ist aber nur einseitig verpflichtend, weil nur der Schenker eine Leistung erbringen muss. Zwar nicht der ganze Schenkungsvertrag, aber das Schenkungsversprechen, also die Willenserklärung des Schenkenden, bedarf der notariellen Beurkundung (Formerfordernis, vgl. § 518 BGB). Wird diese Form nicht eingehalten, so kann der Formmangel durch die spätere Bewirkung der versprochenen Leistung geheilt werden. Das heißt, eine Beurkundung eines Notars ist etwa dann nicht mehr erforderlich, wenn das Geschenk bereits übereignet wurde. Ein vor der Übergabe geschlossener Schenkungsvertrag wird damit nachträglich wirksam.


also mangels Rchtsform ist das Schenkungsversprechen unwirksam, kann aber durch die Auführung geheilt werden ....

eine Wilenserklärung liegt also vor ...

Ich glaube eine Verabredung unter Freunden fällt nicht in Rechtsgeschäfte - zumindest werden sie kaum als Beispiel genommen. Vom Prinzip her ist es allerdings tatsächlich eine Willenserklärung.