Meine Mutter kann für mich nicht bürgen - zerplatzt der Wohnungstraum?

7 Antworten

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Es kann auch eine andere Person für Dich bürgen. Es muss niemand aus dem Angehörigenkeis sein. Wie NinchenM schon schreibt, ist es nicht gesagt, das die Schufa des Bürgen total ausschlaggebend ist. Waum nicht einfach mit pot. Vermieter über Schufa der Mutter sprechen und betonen, das keine neue Schulden gemacht wurden? Wenn sie eine feste Arbeit hat, mietschuldenfrei ist, kann es sein (muss aber nicht), das sich der Vermieter damit zufrieden gibt. Mag zynisch klingen, aber als Halbwaise hast Du in der Hinsicht auch gute Chancen. Viel Glück!

Auch auf die Gefahr hin dass es herzlos kling, aber auf die Mitleidskarte setze ich ehrlich gesagt auch einbisschen, also kein Problem ;)

@Soulbottle93

Noch was: wenn Du den Hauptwohnsitz bei Deiner Mutter behältst, Dich also nicht auf die neue WG ummeldest, dann brauchst Du keine Rundfunkgebühren zu zahlen.

Hi,

die Sache ob ein Vermieter einen Bürgen annimmt ist oft nicht von der Schufa ausschlaggebend. Nun ist es ja so, das du sowieso einen (erstmals) festen Gehaltseingang hast, mit dem du Nachweisen kannst, dass du zunächst einmal nicht auf den Bürgen angewiesen bist. Zudem wird das wohl keine selbstschuldnerische Bürgschaft sein (der Bürge muss sofort - ohne Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner zahlen), sondern eher eine Ausfallbürgschaft wo du zuerst einmal belangt wirst.

Ok, danke. :) Heißt also, dass eine Bürgschaft dennoch erfoderlich ist oder?

Ich kann deine Gedankengänge nicht wirklich nachvollziehen. Einmal heißt es

Ich muss auf alle Fälle ausziehen, da führt kein Weg dran vorbei
  • aber laut Frage sieht es zunächst mal so aus, als ob eher kein Weg dahin führt. Dann machst du dir einen Kopp darum, dass der Vermieter eine Bürgschaft will, obwohl er nicht danach fragt, und dann siehst du ein Problem in einem Schufa-Eintrag, obwohl der eine Bürgschaft nicht verhindert. Du solltest dich weniger mit Problemen beschäftigen, die du (noch) gar nicht hast, das macht das Leben erheblich einfacher.

Normalerweise braucht man keine Bürgschaft, sondern Bargeld für die Kaution...

Keine Sorge das haben wir :) Und die Kaution kann man notfalls ja auch in Raten zahlen :)

Angenommen, ihr verlässt die Wohnung wieder und irgendeine Reparatur fällt an, dann kann dies durch die Bürgschaft beglichen werden. Dies beträgt meistens drei Monatsmieten. Diese Bürgschaft kann entweder mit einem Sparbuch oder mit einer Bankgarantie hinterlegt werden. Bei der Bankgarantie bezahlst du ca. 1% der Summe als Gebühren und die Bank bürgt für dich. Wenn ihr wieder auszieht und es sind z.B. Brandflecken von Zigaretten auf den Boden, dann holt der Vermieter das Geld von der Bank. Und die Bank von dir.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen, Bernd