Meine Mutter kann für mich nicht bürgen - zerplatzt der Wohnungstraum?
Hey liebe Leute :)
Ich habe eine ganz wichtige Frage. Und zwar möchte ich demnächst ausziehen und mit zwei Freunden eine WG gründen. Jetzt komm ich auch gleich zu meinem Problem: Die Bürgschaft. Die Wohnungsgesellschaft hat zwar bisher nicht danach gefragt, aber ich gehe mal davon aus, dass wir alle eine brauchen werden. Meine Freunde machen beide ein FSJ und ich selbst bin (zum Umzugstermin) im 2.Lehrjahr. Allerdings kann meine Mutter wahrscheinlich nicht für mich bürgen, weil sie einen Eintrag bei der Schufa hat (zwar sind alle Schulden bezahlt, aber anscheinend stehts wohl immernoch drin). Mein Vater lebt nicht mehr und den Rest meiner Familie kann ich vergessen, was das Fragen angeht.
Gibts irgendeine Möglichkeit wie man diese Bürgschaft umgehen kann? Ich muss auf alle Fälle ausziehen, da führt kein Weg dran vorbei, die Frage ist jetzt nur "Wie?".
Ich hoffe ihr könnt mir einbisschen helfen und bedanke mich schonmal im voraus :)
7 Antworten
Es kann auch eine andere Person für Dich bürgen. Es muss niemand aus dem Angehörigenkeis sein. Wie NinchenM schon schreibt, ist es nicht gesagt, das die Schufa des Bürgen total ausschlaggebend ist. Waum nicht einfach mit pot. Vermieter über Schufa der Mutter sprechen und betonen, das keine neue Schulden gemacht wurden? Wenn sie eine feste Arbeit hat, mietschuldenfrei ist, kann es sein (muss aber nicht), das sich der Vermieter damit zufrieden gibt. Mag zynisch klingen, aber als Halbwaise hast Du in der Hinsicht auch gute Chancen. Viel Glück!
Noch was: wenn Du den Hauptwohnsitz bei Deiner Mutter behältst, Dich also nicht auf die neue WG ummeldest, dann brauchst Du keine Rundfunkgebühren zu zahlen.
Hi,
die Sache ob ein Vermieter einen Bürgen annimmt ist oft nicht von der Schufa ausschlaggebend. Nun ist es ja so, das du sowieso einen (erstmals) festen Gehaltseingang hast, mit dem du Nachweisen kannst, dass du zunächst einmal nicht auf den Bürgen angewiesen bist. Zudem wird das wohl keine selbstschuldnerische Bürgschaft sein (der Bürge muss sofort - ohne Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner zahlen), sondern eher eine Ausfallbürgschaft wo du zuerst einmal belangt wirst.
Ok, danke. :) Heißt also, dass eine Bürgschaft dennoch erfoderlich ist oder?
Ich kann deine Gedankengänge nicht wirklich nachvollziehen. Einmal heißt es
Ich muss auf alle Fälle ausziehen, da führt kein Weg dran vorbei
- aber laut Frage sieht es zunächst mal so aus, als ob eher kein Weg dahin führt. Dann machst du dir einen Kopp darum, dass der Vermieter eine Bürgschaft will, obwohl er nicht danach fragt, und dann siehst du ein Problem in einem Schufa-Eintrag, obwohl der eine Bürgschaft nicht verhindert. Du solltest dich weniger mit Problemen beschäftigen, die du (noch) gar nicht hast, das macht das Leben erheblich einfacher.
Normalerweise braucht man keine Bürgschaft, sondern Bargeld für die Kaution...
Keine Sorge das haben wir :) Und die Kaution kann man notfalls ja auch in Raten zahlen :)
Angenommen, ihr verlässt die Wohnung wieder und irgendeine Reparatur fällt an, dann kann dies durch die Bürgschaft beglichen werden. Dies beträgt meistens drei Monatsmieten. Diese Bürgschaft kann entweder mit einem Sparbuch oder mit einer Bankgarantie hinterlegt werden. Bei der Bankgarantie bezahlst du ca. 1% der Summe als Gebühren und die Bank bürgt für dich. Wenn ihr wieder auszieht und es sind z.B. Brandflecken von Zigaretten auf den Boden, dann holt der Vermieter das Geld von der Bank. Und die Bank von dir.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen, Bernd
Auch auf die Gefahr hin dass es herzlos kling, aber auf die Mitleidskarte setze ich ehrlich gesagt auch einbisschen, also kein Problem ;)