Um diese Frage handelt es sich:
Warum kann eine Willenserklärung zugleich ein Rechtsgeschäft sein und sich in anderen Fällen die Begriffe Willenserklärung und Rechtsgeschäft nicht decken!
1 Antwort
Wenn der Willenserklärung keine übereinstimmende Willenserklärung gegenübersteht, kann kein Rechtsgeschäft entstehen. Ein Angebot ist eine Willenserklärung. Wennn dieses Angebot nicht angenommen wird, dann kommt kein Vertrag, also kein Rechtsgeschäft zustande.