Um diese Frage handelt es sich:

1 Antwort

Wenn der Willenserklärung keine übereinstimmende Willenserklärung gegenübersteht, kann kein Rechtsgeschäft entstehen. Ein Angebot ist eine Willenserklärung. Wennn dieses Angebot nicht angenommen wird, dann kommt kein Vertrag, also kein Rechtsgeschäft zustande.