Ist eine Altbauwohnung ruhiger als eine in einem Neubau?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wir wohnen in einem Altbau (ca. 110 Jahre) mit extrem dicken Wänden. Da hört man nix.

Es liegt hauptsächlich daran, welche Baumaterialien verwandt wurden. Es gibt hellhörige Altbauten und es gibt gut schallschutzisolierte Neubauten.

mayleen25 
Fragesteller
 03.06.2014, 19:42

Und nach welchen Baumaterialen müsste ich bei der Wohnungsbeschreibung achten bzw. anfragen?

Also so pauschal kann man das ja jetzt nicht beantworten, weil man ja die Details nicht kennt.Allerdings kann man davon ausgehen, dass es bei einem Neubau ruhiger ist allein schon wegen des Baus mit spezieller Dämmung etc. wobei man das nicht so genau beantworten kann, aber tendenziell müsste Neubau ruhiger sein :)

turalo  03.06.2014, 08:52

Unser Altbau wurde massiv gemauert, jede Wand eine gemauerte Wand, kein Ständerbauwerk. Du hörst sehr wenig, selbst die Musik meines Sohnes von oben dringt nicht sonderlich durch.

Ich kenne Neubauten, da stehst Du auch auf, wenn beim übernächsten Nachbarn der Wecker klingelt ;-))

mayleen25 
Fragesteller
 03.06.2014, 19:41
@turalo

Genauso isses!!

Das liegt in erster Linie an den Menschen die du als Nachbar hast. Aber Altbauten hatten in der Regel noch dickere Mauern.

Das kommt meiner Meinung nach nicht auf Alt- oder Neubau an, sondern auf die Menschen die darin wohnen.

Gut, nun gibt es ja auch sehr dünnwandige Häuser, das wären dann aber eher Neu- als Altbauten.

Unter Neubau versteht man alles was ab etwa 1950 gebaut wurde.

Curson  03.06.2014, 08:54

OMG

Hilfreich ist ein Blick in...

Energieausweise - Wärmeschutz beim Wohnungsbau wird transparenter (auf der Grundlage der derzeit noch gültigen EnEV 2009)

Die Energieeffizienz von Wohngebäuden, aber auch anders genutzten Gebäuden, wird künftig auf dem Immobilienmarkt eine viel größere Rolle spielen als bisher. So wie es bei technischen Geräten oder Autos längst an der Tagesordnung ist, mit sparsamem Energieverbrauch zu werben, wird Energieeffizienz auch bei Immobilien zu einem wichtigen Entscheidungskriterium werden. Dazu soll der Energieausweis beitragen, den Verkäufer oder Vermieter im Falle eines geplanten Verkaufs oder einer Vermietung den Interessenten vorzeigen müssen. (...) Für alle Energieausweise gilt: Sie sind ab Ausstellung zehn Jahre lang gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Sie müssen nur vorgelegt werden, wenn das Gebäude oder eine Einheit neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden soll. Eigentümern, Verkäufern oder Vermietern, die einen Energieausweis nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig vorlegen, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. (...) http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/SW/energieausweise-waermeschutz-beim-wohnungsbau-wird-transparenter.html