Ist ein Taxifahrer verpflichtet Fahrgäste zu befördern, auch wenn diese stark alkoholisiert sind?
14 Antworten
BO Kraft § 13
Der Unternehmer und das im Fahrdienst eingesetzte Betriebspersonal sind nach Maßgabe der Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes verpflichtet, die Beförderung von Personen durchzuführen. Soweit nicht ein Ausschluss von der Beförderungspflicht nach anderen Rechtsvorschriften besteht, können sie die Beförderung ablehnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass die zu befördernde Person eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellt
MUSS ist relativ..... Da wird das mit der Beweisführung schwierig.Bei einem alkoholisierten Fahrgast besteht jederzeit die Möglichkeit das er ins Auto kozzt. Und wenn der Fahrer Bedenken hat wird er NICHT befördern.
ach sich vor Kotzze schützen gehört also zur Gefahrenabwehr ... hab ich was gelernt!
Ja, denkt denn keiner an den Fahrer ? DER MUß das nämlich sauber machen und den Gestank ertragen. Und verschwendet seine Zeit.
"...eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes..."
Ein vollgekotztes Taxi wird sicehr nicht gerne genommen, also die Betriebliche Ordnung könnte schon in Gefahr sein.
Also die Jungs die da geantwortet haben wissen genau Bescheid. Dem ist nichts hinzuzufügen. Kurzum, du kannst fast jede Fahrt ablehnen wenn du einfach Angst hast, denn die kann dir kein Richter abnehmen und da gibt es höhere Gesetze, denn Angst ist subjektiv.
Taxifahrer kann den Kunden ablehnen, wenn er sich durch den Kunden bedroht fühlt, -wenn der Kunde sein TAXI "versauen" könnte, etc.
LG: Christian
Innerhalb des durch die jeweilige Gemeinde festgelegten Pflichtfahrgebietes besteht Beförderungspflicht, das heißt der Taxifahrer eines freien am Taxihalteplatz bereitgehaltenen Taxis darf eine Fahrt nicht willkürlich ablehnen, etwa aufgrund der Person des Kunden, der Länge der Fahrstrecke oder des Ziels. Für Fahrten, deren Beginn oder Ziel außerhalb des Pflichtfahrgebietes liegt, gilt das jedoch nicht. Der Taxifahrer darf jedoch die Beförderung in jedem Fall ablehnen, wenn die Betriebssicherheit gefährdet ist. Gründe hierfür können eine erhebliche Alkoholisierung des Fahrgastes, Verschmutzung, Bewaffnung (zum Beispiel geladene Schusswaffe), ein großer oder nicht angeleinter Hund, Aggressivität oder eine ansteckende Krankheit des Fahrgastes sein. Ebenso eine offensichtliche Zahlungsunfähigkeit des Fahrgastes
Quelle Wikipedia
Wärst du Taxifahrer, würdest du dann gern reinigen, weil sie dir den Wagen vollko... und dann vielleicht noch abhauen ohne zu bezahlen??. So geschehen hier in der Stadt. Hauptsächlich Jugendliche. Beförderung gibs jetzt nur gegen Vorkasse. Ich würde keine Betrunkenen mitnehmen, wenn ich Taxifahrer wäre. Wenn deine Frage also nicht nur hypothetisch gemeint war,sondern real, gehst du das nächste Mal wahrscheinlich zu Fuß ;-)
D.h--Endlich mal ein Kommentar von Jemand der Ahnung hat ! P.s ich war selbst T-Fahrer......
alkoholisierte Personen, die einfach nur alkoholisiert sind und nicht aggressiv sind fallen NICHT unter die Ausschlusskriterien ... der Taxifahrer MUSS fahren